Kritische Diskussion des Kulturgutschutzgesetzes

[bsa_pro_ad_space id=4]

3. August 2017 – Das Auktions- und Handelshaus Fritz Rudolf Künker GmbH & Co. KG veranstaltete am Dienstag, dem 18. Juli 2017, einen Vortragsabend zum neuen Kulturgutschutzgesetz. Rund 60 interessierte Sammler, Händler und Gäste aus Politik und Wirtschaft fanden sich am Dienstagabend in den Räumlichkeiten des Osnabrücker Unternehmens ein, um mit Frau Nicola Beer, Generalsekretärin der FDP, über das neue Kulturgutschutzgesetz zu diskutieren. Sie stellte in ihrer Rede anfänglich klar, wie problematisch sie das Gesetz hinsichtlich des Umganges des Staates mit Privateigentum sieht. Ihre Aussage, das Gesetz beschneide das bürgerliche Eigentum, wurde durch eine stimmungsvolle Diskussion zu den Themen Ein- und Ausfuhr von den Vortragenden sowie den Zuhörern bekräftigt. 

Mit der vortragenden Generalsekretärin der FDP, Nicola Beer, (Mitte), diskutierten mehrere Experten der Firma Künker, darunter der geschäftsführende Gesellschafter Ulrich Künker (2. v.r.) und Dr. Florian Arensmann, Beauftragter für das Ausfuhrverfahren im Hause Künker (r.).

Neben Frau Beer sprachen der Osnabrücker Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herr Dr. Florian Arensmann, der Beauftragte für das Ausfuhrverfahren im Hause Künker, Herr Fabian Halbich und der geschäftsführende Gesellschafter Ulrich Künker. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Gesetzesregelungen zur Bekämpfung des Handels mit Raubkunst und Objekten aus illegalen Grabungen wichtig und richtig sind. Auf große Ablehnung stoßen aber die Regelungen im Bereich der Sorgfaltspflichten und der Einfuhr, die Sammlern und dem Handel teilweise gänzlich unerfüllbare oder nur mit unverhältnismäßig großem wirtschaftlichem Aufwand erfüllbare Pflichten aufbürdet. So ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, warum geringwertige und häufige neuzeitliche italienische Münzen nur dann eingeführt werden können, wenn deren Provenienz bis zum 1.1.1993 lückenlos nachgewiesen werden kann. Diese Pflicht soll die italienischen Behörden beim Schutz vor Abwanderung national bedeutsamen Kulturgutes unterstützen. Die dafür zuständigen italienischen Behörden kämen nicht auf die Idee, bei der Ausfuhr aus Italien die Ausfuhrgenehmigung zu verweigern, auch wenn die Provenienzkette eine Lücke aufweisen würde. Deutschland versucht also an dieser Stelle, im vorauseilenden Gehorsam zu handeln und übererfüllt dabei. Dies wäre weniger schlimm, wenn nicht gravierende Rechtsverletzungen vorlägen, wie z.B. die Verletzung der Berufsfreiheit des Münzenhandels oder des freien Warenverkehrs innerhalb der EU.
Die anwesenden Sammler, Händler, Wissenschaftler und Politikvertreter waren sich zumindest an diesem Abend in Osnabrück einig: Dieses Gesetz verfolgt gute Ideen, ist aber handwerklich schlecht gemacht und verkennt die Praxis. Dass nebenbei der deutsche Münzmarkt durch bürokratische Auflagen, die unerfüllbar sind, erdrosselt wird, auch darüber bestand Einigkeit.
Die Teilnehmer wünschen sich für das Evaluierungsverfahren, welches im August 2018 im Bundestag stattfindet, dass Vertreter des Handels, der Sammler und der Wissenschaft nicht nur beteiligt werden, sondern deren Argumente auch in die Verbesserung des Gesetzes einfließen. Vorschläge dazu wurden an dem Abend geäußert, z.B. wäre es denkbar, dass sich die Einfuhrregelungen nur auf Einfuhren aus dem Drittland beschränken sollen und dadurch die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU gewährleistet wird. Im speziellen Fall der Münzen kann nur die Ausfuhrgenehmigung aus dem Land des letzten Eigentümers verpflichtend sein und nicht des Herkunftslandes der Münze selbst.

Mehr Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Webseite von Künker.

Informationen zur offiziellen Handreichung zum neuen Kulturgüterschutzgesetz finden Sie hier.

Und mehr Artikel zum Thema versammelt unser Archivpunkt „Kulturgüterschutz“.