Monika Grütters spielt die europäische Karte im Kulturgutstreit

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von Ursula Kampmann
17. Dezember 2015 – Nachdem Monika Grütters von Sammler- und Händlerverbänden, von Kunst- und Museumswelt heftig für ihr neues Kulturgutschutzrecht kritisiert wird und sowohl Normenkontrollrat als auch Bundesrat schwere Bedenken geäußert haben, geht die Ministerin dorthin zurück, woher sie offiziell die Begründung für ihr neues Gesetz nimmt. Schließlich muss sie ja bis zum 18. Dezember 2015 eine Richtlinie der EU umsetzen, was ihr wohl eher nicht mehr gelingen dürfte.
In einer Pressemeldung vom 8. Dezember 2015 verkündet die deutsche Regierung, die Kulturstaatsministerin Monika Grütters habe sich mit ihrer französischen Kollegin und ihrem italienischen Kollegen zusammengetan und einen Brief verfasst, in dem sie feststellt, dass es essentiell sei, „dass wir in der aktuellen politischen Diskussion zum Kulturgutschutz auf internationaler wie auch auf EU-Ebene an einem Strang ziehen.“
Monika Grütters weiter: „Auch EU-Kulturkommissar Tibor Navracsics hat bei dem Ministerrat ausdrücklich festgestellt, dass bei der Einfuhr von Kulturgut auf EU-Ebene tatsächlich eine Regelungslücke besteht, die geschlossen werden muss. Erfreulich ist, dass gerade diese unsere deutschen Bemühungen zur strengeren Einfuhrkontrolle im Rahmen der Novellierung des Kulturgutschutzrechts starke Resonanz auf EU-Ebene finden. Deutschland kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Denn unsere Gesetzesnovelle sieht vor, dass künftig gerade auch archäologisches Kulturgut bei der Einfuhr nach Deutschland grundsätzlich eine gültige Ausfuhrerlaubnis des jeweiligen Herkunftslandes braucht. Die meisten der betreffenden Staaten sehen eine solche Genehmigung zur Ausfuhr vor. Außerdem wird es gesetzliche Regelungen geben, die die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführter Kulturgüter an die Herkunftsstaaten erleichtern. Es bestärkt uns, dass der französische Staatspräsident, François Hollande, bereits in seiner Rede vor der 38. Generalversammlung der UNESCO am 17. November in Paris anlässlich der Feierlichkeiten zur Gründung der UNESCO vor 70 Jahren einen französischen Aktionsplan zum effektiveren Kulturgutschutz angekündigt hat.“
Dass der von Jean-Luc Martinez, dem Direktor des Louvre ausgearbeitete Aktionsplan zum effektiveren Kulturgutschutz, auf den François Hollande sich stützt, im Bereich des Kampfes gegen den illegalen Handel hauptsächlich Vorschläge enthält, wie man die Objekte vor Ort besser schützen kann, erwähnt Frau Grütters nicht. Vielleicht, weil die meisten, übrigens sehr sinnvollen Vorschläge von Jean-Luc Martinez Geld kosten, während man Gesetze gratis erlassen und die daraus erwachsenden Kosten auf Bürger und Bundesländer abwälzen kann. Und dass Frau Grütters nicht gerne Geld für Kultur ausgibt, ist inzwischen ja hinlänglich bekannt.
Die Pressemeldung der deutschen Bundesregierung zum gemeinsamen Brief der Kulturminister Deutschlands, Frankreichs und Italiens finden Sie hier.
Und hier finden Sie die Stellungnahme des Bundesrats zum neuen Kulturgutschutzrecht.
Die Stellungnahme des nationalen Normenkontrollrats finden Sie hier. Darin berechnet die Behörde eine Erhöhung der Kosten, die der freien Wirtschaft durch die mit dem Kulturgutschutzrecht wachsende Bürokratie entstehen, auf 2.743.175 Euro jährlich.
Der sachlichen Zusammenfassung kann man nur Beifall zollen: „Die Darstellung des Erfüllungsaufwandes in dem Regelungsvorhaben ist nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar. In die angekündigte Evaluierung sollten insbesondere die bisher nur geschätzten Ausfuhren in Binnenmarkt und Drittstaaten sowie die Kosten der Wirtschaft aus Prüfungs- und Nachweisepflichten einbezogen werden.“