Online-Petition zum Erhalt des privaten Sammelns

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23. Juli 2015 – Der Entwurf der Beauftragten für Kultur und Medien erntet zur Zeit erhebliche Kritik in den Medien. Dies mag auch daran liegen, dass er ohne die Beteiligung von Sachverständigen aus dem Handel entworfen wurde. Von Anfang an wurde nämlich der Handel und die Deutsche Numismatische Gesellschaft systematisch von den Vorbereitungen des neuen Gesetzesentwurfs ausgeschlossen. So mussten Vertreter des Handels ihre Teilnahme an der vorbereitenden Konferenz im Auswärtigen Amt im Dezember 2014 erst mittels eines Schreibens an den Minister des Äußeren durchsetzen. Zur mündlichen Anhörung vom 22. April 2015 zum neuen Gesetzesentwurf wurde die Deutsche Numismatische Gesellschaft trotz ihres Antrags nicht einmal zugelassen. Die wichtigen Argumente des Verbands der Deutschen Münzenhändler und des Berufsverbands des Deutschen Münzenfachhandels verpuffen, weil nach drei Monaten das Protokoll der mündlichen Anhörung vom 22. April 2015 immer noch nicht vorliegt, so dass die Minister, die demnächst über den Entwurf abstimmen werden, keinen Anhaltspunkt haben, wie die Vertreter des Handels dazu stehen. Das ist umso enttäuschender, weil Dr. Günter Winands, Stellvertreter von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, in dieser Anhörung ausdrücklich eine Sonderbehandlung für Münzen versprochen hat.

Deshalb müssen wir ein gut sichtbares Zeichen setzen, dass die Hunderttausenden von Münzsammlerinnen und Münzsammler in diesem Land kein Kulturgutschutzgesetz wollen, das die bürokratischen Sorgfaltspflichten so unerfüllbar macht, dass jedes Sammeln unmöglich wird. Das neue Gesetz darf nicht der Grund dafür sein, dass Objekte, deren Provenienz nicht für die vergangenen 20 Jahre nachgewiesen werden kann, erheblich an Wert verlieren, zum Teil sogar überhaupt nicht mehr gehandelt werden können.

Betroffen sind nicht nur antike Münzen, bei denen ab einer Wertschwelle von 100 Euro besondere Sorgfaltspflichten gelten, sondern alle Münzen ab 2.500 Euro.

Der Text der Petition lautet folgendermaßen:

Für den Erhalt des privaten Sammelns

Die Novellierung des Kulturgutschutzrechts bedroht mit ihren Regelungen das Sammeln von jeder Form von Kulturgut. Betroffen sind alle, die sich auf traditionelle Sammelgebiete wie zum Beispiel Bücher, Briefmarken, Möbel, Keramik, Münzen, Oldtimer oder Bilder spezialisiert haben. Ihnen werden im neuen Gesetz rückwirkend Sorgfaltspflichten aufgebürdet, die selbst die gewissenhafteste Sammlerin, der gewissenhafteste Sammler nicht leisten kann. Durch die im Gesetz festgelegte Umkehr der Beweislast muss in Zukunft bei einem Streitfall der Besitzer für ein Kulturgut mit einem Wert von über 2.500 Euro nachweisen können, wo sich ein fragliches Stück die letzten 20 Jahre befunden hat; für „archäologisches“ Kulturgut gilt dies bereits bei einem Wert über 100 Euro.

Diese Forderung ist unrealistisch und verleumdet einen Großteil der Objekte, die heute auf dem in- und ausländischen Kunstmarkt völlig legal gehandelt werden, als illegal, was eine starke Wertminderung betroffener Objekte bedeutet.

Deshalb fordern wir ein Kulturgutschutzrecht, in dem folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Keine Rückwirkung des Gesetzes
  • Keine Umkehr der Beweislast
  • Eine klare Definition des Begriffs „nationales Kulturgut“ und eine Beschränkung staatlicher Ansprüche ausschließlich auf „nationales Kulturgut“
  • Den von bürokratischen Hürden ungehinderten Verkehr von Kulturgut, das nicht als nationales Kulturgut definiert ist, innerhalb der EU, gemäß der garantierten Warenverkehrsfreiheit
  • Eine angemessene Beteiligung der Vertreter von Sammlern und Händlern an dem Gesetzfindungsprozess

Sammler haben Jahrhunderte lang Kulturgüter durch die Zeit gerettet. Das private Sammeln ergänzt staatliche Bemühungen und garantiert eine Vielfalt der Überlieferung, wie sie von Museen nie geleistet werden könnte. Sammeln ist ein immaterielles Kulturgut, das durch die aktuellen Entwürfe zum neuen Kulturgutschutzrecht bedroht ist.

Bitte nehmen Sie deshalb teil an dieser online-Petition, deren Anliegen von uns ausdrücklich unterstützt wird. Es wird Sie nicht mehr als ein paar Minuten kosten. Sie können namentlich oder anonym unterzeichnen.

Nutzen Sie die Möglichkeiten des Internets. Informieren Sie Ihre Sammlerfreunde. Sie sind Mitglied in einem Verein? Bitten Sie Ihren Vereinsvorsitzenden ein Rundmail an alle Mitglieder zu schicken. Sie sind Münzhändler und verschicken Newsletter? Wir haben für Sie sowohl ein Anschreiben formuliert als auch einen Link, zu dem Sie verbinden können. Bitte informieren Sie Ihre Kunden und bitten Sie sie, ebenfalls zu unterschreiben. Selbstverständlich gibt es einen Quellcode, mit dem Sie die Petition auf Ihrer Homepage einbinden können. Sie besuchen regelmäßig ein Sammlerforum im Internet? Schreiben Sie einen Post über diese online-Petition. Sie sind auf Facebook oder haben einen Twitter-Account? Bitte teilen Sie den Link zu dieser online-Petition auf allen sozialen Medien, auf denen Sie aktiv sind. Sie sammeln nicht nur Münzen, sondern sind auch an Porzellan / Kupferstichen / Jugendstil-Kunst / was auch immer interessiert? Weisen Sie doch bitte auch ihre Sammlerfreunde in diesen Bereichen darauf hin, dass das private Sammeln in Deutschland durch die Gesetzesnovelle bedroht ist.

Nur wenn wir uns alle aktiv an dieser online-Petition beteiligen und möglichst viele Sammler informieren, haben wir eine Chance, von der Politik gehört zu werden. Es muss endlich der Sammler wieder Gehör finden bei der Regierung und nicht nur eine Gruppe archäologischer Fanatiker.

Das ist der Link zur online-Petition.