Schallende Ohrfeige für die Ermittlungen in einem Kulturgüter-Prozess

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4. Juli 2013 – Wieder einmal hat die deutsche Justiz bewiesen, dass sie sich nicht in den Dienst von Kulturgüterschutz-Aktivisten stellen lässt. Zu Ende gegangen ist, wie die Frankfurter Neue Presse am 27. Juni 2013 im Internet meldete, ein Prozess gegen einen Antiken-Händler aus Dreieich, der eine Schale gehandelt hatte, auf die die Republik Moldawien Anspruch erhob. Nach 10 Jahre andauernden Ermittlungen des hessischen Landeskriminalamts mit seiner auf Kulturgüterschutz spezialisierten Fachabteilung kam das Schöffengericht Darmstadt zu einer vernichtenden Aussage hinsichtlich der durchgeführten Ermittlungen: „Wenig zielgerichtet, zu pauschal, wichtige Zeugen nicht vernommen, wenig sachlich.“

Ein entscheidender Vorwurf zielte darauf hin, dass die Kripo anderen möglichen Herkunftsorten der Schale nicht nachgegangen sei. Vergleichbare Objekte stammten zwar vom Schwarzen Meer (wo übrigens nicht nur Moldawien liegt), aber es gäbe auch ähnliche Fundstücke aus Mainz oder vom Gotthard in der Schweiz. Zitiert wird die Sachverständige, Barbara Deppert-Lippitz, mit folgender Aussage: „Dass diese für 630.000 Euro an eine amerikanische Sammlung gegangene Schale illegal erworben wurde und eigentlich der Republik Moldawien gehört, war wegen Schlampereien und Unkenntnis bei den Ermittlungen nicht zu beweisen.“ Ein Brief des Inhalts „Schale könnte uns gehören“ reiche als Beweis nicht aus.

Der angeklagte Antikenhändler wurde freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens zahlt die Staatskasse, also wir, die Steuerzahler.

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