Bayern will Schatzregal einführen

Bayern plant erhebliche Änderungen an seinem Denkmalschutzgesetz. In einer Sitzung hat das Regierungskabinett am 2. August 2022 beschlossen, ein sogenanntes Schatzregal bei Bodendenkmälern einzuführen. Im Gesetzentwurf heißt es als Begründung: „In den letzten Jahren ist ein starker Anstieg an illegalen Raubgrabungen mit Metallsonden festzustellen, die nicht zuletzt unter Nutzung dieser Gesetzeslücke zu hohen Verlusten am archäologischen Erbe in Bayern führen.“

Was ist das Schatzregal?

Ein Schatzregal bestimmt, dass herrenlose Bodenfunde – z.B. Münzen oder Hortfunde – automatisch in das Eigentum des Staates übergehen. Außer Bayern haben alle anderen Bundesländer ein solches Schatzregal, allerdings weichen die Regelungen von Bundesland zu Bundesland ab. In Bayern hingegen greift die übliche Regelung, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland definiert ist: Herrenlose Funde bzw. deren Verkaufserlös werden zwischen Finder und Grundstückseigentümer geteilt (sogenannte Hadrianische Teilung).

Wie soll das bayerische Denkmalschutzgesetzt geändert werden?

Der Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung wurde laut Pressemeldung „in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erarbeitet“.

Er setzt an zwei Punkten an. Zum einen bei den Eigentumsverhältnissen. So soll es in Zukunft heißen:

„Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Bodendenkmal entdeckt wurde, hat gegen den Freistaat Bayern einen Anspruch auf Ausgleich. … Der Entdecker, der nicht zugleich Grundstückseigentümer ist, hat gegen den Freistaat Bayern einen Anspruch auf Belohnung.“

Dies gilt „nicht für Objekte, deren

  1. Verkehrswert weniger als 1 000 € beträgt oder
  2. deren Fund oder Bergung unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen erfolgte.“

Der zweite Punkt betrifft den Einsatz von Metallsonden. Diesbezüglich heißt es im Gesetzentwurf: „Zum Schutz der Bodendenkmäler wird der Einsatz von technischen Ortungsgeräten im Bereich von Bodendenkmälern grundsätzlich verboten.“

Wie geht es weiter?

Bislang handelt es sich dabei um einen Entwurfstext. Auf Anfrage der MünzenWoche erklärte die Pressesprecherin des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, „dass die Verbändeanhörung noch bis zum 7. Oktober 2022 läuft“. Bis dahin können also Sorgen von Interessensverbänden noch berücksichtigt werden.

Danach bringt die Bayerische Staatsregierung den Gesetzesentwurf ins Landesparlament ein, wo es bei einer Vollversammlung zur ersten Lesung kommt.

Sofern der Gesetzestext nicht abgelehnt wird, überweist das Parlament ihn an beratende Ausschüsse. Auch hier sind Änderungsvorschläge möglich. Es kommt zu einer Beschlussempfehlung, auf die eine zweite Lesung im Parlament folgt; auf Antrag ist auch eine dritte Lesung möglich. Daran schließt sich in einer weiteren Vollversammlung die Abstimmung an. Nach der offiziellen Bekanntmachung erlangt das Gesetz Gesetzeskraft.

Ein Zeitplan für diesen Ablauf steht nicht fest.

 

Hier finden Sie den aktuellen Gesetzesentwurf und weitere Informationen.

Der bayerische Landtag erklärt auf seiner Seite, wie die Gesetzgebung verläuft.

Hier finden Sie das aktuelle Bayerische Denkmalschutzgesetz.