Ägypten belegt illegalen Antiken-Handel mit lebenslanger Haft

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von Annika Backe

15. Juni 2107 – Am 3. Mai 2017 verabschiedete das ägyptische Kabinett eine wichtige Neuerung zur Antikengesetzgebung. Das Strafmaß für den illegalen Handel mit Antiken, für ihren Besitz und das unrechtmäßige Ausgraben wurde von sieben Jahren Freiheitsentzug auf lebenslängliche Haft angehoben. Die Regelungen liegen aktuell dem Parlament zur abschließenden Genehmigung vor. 

Bereits 2010 war das seit 1983 geltende Antikengesetz Ägyptens zweimal verschärft worden. Die jüngsten Modifikationen wurden vom zuständigen Antikenminister Khaled El-Enany vorangetrieben, mit der Begründung, damit könne man den seit der Revolution 2011 massiv angewachsenen Handel mit Kulturgütern seines Landes eindämmen. In diesem Zuge muss nun jeder, der Touristen zum Antikenkauf drängt, mit einer Geldstrafe von umgerechnet bis zu 500 Euro rechnen. 

Die Cheops-Pyramide in Gizeh nahe der ägyptischen Hauptstadt Kairo. Foto: Berthold Werner / CC BY-SA 3.0

Laut Medienberichten sind die Änderungen als Reaktion auf zahlreiche Gesetzesverstöße bis auf höchste Ebene zu verstehen. So müssen sich seit April 2017 ein Dutzend ehemalige Mitarbeiter des ägyptischen Antikenministeriums vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten einem deutschen Archäologen-Team den Diebstahl von antikem Material erlaubt. Der Chemnitzer Experimentalarchäologe Dr. Dominique Görlitz und Teamleiter Stefan Erdmann sollen 2013 bei ihrem nicht offiziell genehmigten Besuch in der Cheops-Pyramide in Kairo unerlaubt Proben von einer Kartusche genommen und dabei die königliche Grabkammer beschädigt haben.
Da die Deutschen bereits wieder in ihrer Heimat waren, mussten sie die 2014 von einem Gericht in Ägypten verhängte fünfjährige Haftstrafe nicht antreten. Obwohl der wegen seiner fachlichen Thesen bei Kollegen umstrittene Görlitz jeden Vorwurf von sich weist, war er jüngst im April 2017 im Oman für 50 Tage festgesetzt worden, weil Ägypten ein Auslieferungsersuchen gestellt hatte. Erst nachdem sich die deutsche Botschaft eingeschaltet hatte, kam Görlitz wieder auf freien Fuß. 

Die Behörden in Ägypten wollen mit den neuen Regelungen und dem Fall Görlitz der Welt zeigen, dass sie in Sachen Kulturgutschutz hart durchgreifen. Delikte in diesem Bereich stehen mit ihrem Strafmaß ab sofort auf einer Stufe mit Staatsverrat. Wird in Deutschland lebenslanger Freiheitsentzug normalerweise nach 15-20 Jahren ausgesetzt, kann die Dauer in Ägypten durchaus 40 Jahre betragen. Schärfer werden nur noch Drogenhandel und Terrorismus sowie Mord bestraft. Letzterer hat die Todesstrafe durch Hängen oder Erschießen zur Folge.

Ob die neuen Regelungen wirklich dem Schutz von Kulturgut dienen oder ein Instrument der Repression sind in einem Land, dessen Militärgerichte schon Dreijährige wegen Teilnahme an gewaltsamen Protesten zu lebenslanger Haft verurteilen, wird sich zeigen.

Wie ägyptische Medien über die Gesetzesänderungen berichten, lesen Sie hier und hier.

Mehr über Dominique Görlitz erfahren Sie in einem Interview aus dem Jahr 2014 und einer Vorstellung seines Cheops-Projekts.

Bei der UNESCO lesen Sie die Antikengesetzgebung Ägyptens in einem pdf zum Downlad. 

Zu anderen Gesetzesverschärfungen und der Missachtung von Menschenrechten unter Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi lesen Sie mehr im Jahresbericht von Amnesty International.

Und mehr zu dem in einem Massenprozess verurteilten Kleinkind lesen Sie in diesem Artikel.

Dass solche rigiden Strafen mitunter die falschen treffen können, zeigt der berühmte Fall eines Schweizer Polizeikommandanten, der zu einem Jahr und 15 Tagen verurteilt wurde, weil er in der Türkei ein etwa zwanzig Zentimeter großes Marmorstück als Souvenir mitnehmen wollte. Die MünzenWoche berichtete. In Ägypten hätte er 40 Jahre dafür im Gefängnis gesessen.