Hessen will sein Schatzregal ändern!

[bsa_pro_ad_space id=4]

16. Dezember 2010 – Laut Mitteilung der Pressestelle des Hessischen Landtages haben die Fraktionen der CDU und der FDP gemeinsam einen dringlichen Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes eingebracht. Er wurde am 14. Dezember 2010 um 18.30 dem Hessischen Landtag vorgelegt.

Darin wird vorgeschlagen, den §24 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zum Schatzregal folgendermaßen abzuändern: „Bodendenkmale, die als bewegliche Sachen herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit ihrer Entdeckung Eigentum des Landes Hessen. Sie sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde zu übergeben.“

Als Begründung wurde folgender Text erstellt. Klar wird, daß es lediglich eine Kostenfrage ist, warum der hessische Staat in Zukunft Finder und Grundstückseigentümer enteignen will:

„Mangels einer anders lautenden gesetzlichen Regelung kommt in Hessen sowohl bei genehmigten als auch bei ungenehmigten Entdeckungen oder Ausgrabungen derzeit die Vorschrift des § 984 BGB zur Anwendung. Danach werden der Entdecker und das Land (sic!) jeweils hälftig Eigentümer von Bodenfunden, deren ursprünglicher Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Hessen ist damit eines von drei Bundesländern, in denen bislang keine anderslautende spezialgesetzliche Regelung besteht. Mit der vorgesehenen Regelung eines sog. „Schatzregals“ soll gewährleistet werden, dass bewegliche Bodendenkmäler der Öffentlichkeit bzw. der wissenschaftlichen Forschung und Präsentation nicht verloren gehen: Das Land soll mit der Entdeckung beweglicher Bodendenkmäler, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, daran Eigentum erwerben. Eine derartige Regelung schafft rechtliche Klarheit und umgeht eine zeit- und kostenaufwendige „Auslösung“ von Gegenständen. Sie reduziert nicht zuletzt die Attraktivität ungenehmigter Raubgrabungen und ist daher aus denkmalschutzfachlicher Sicht sinnvoll.“