Kunsthändler fallen in Zukunft unter EU-Geldwäschegesetz

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Erstveröffentlicht von Cultural Property News
Übersetzt von Leonie Schulze

Dieser Artikel erschien ursprünglich am 28. Mai 2018 auf der Website von Cultural Property News. Dort können Sie deren kostenlosen Newsletter abonnieren.

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14. Juni 2018 – Am 19. April hat das Europäische Parlament mit 574 zu 13 Stimmen einer fünften Aktualisierung des Geldwäschegesetzes zugestimmt – und diesmal wurden Kunst- und Antiquitätenhändler in Anlage III hinzugefügt, die all diejenigen Unternehmen auflistet, bei denen von einem hohen Risiko für Geldwäsche-Aktivitäten ausgegangen wird. In einer Presseerklärung vom 23. Mai 2018 ließ die Europäische Kommission mitteilen, die strengeren Regelungen dienten dem Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus.

Die Vorschriften verlangen in Zukunft von Kunsthändlern, ihre Kunden zu identifizieren und alle Transaktionen, die 10.000€ übersteigen, zu dokumentieren und Bericht darüber zu erstatten – unabhängig davon, ob diese Geschäfte in Bargeld, mit Scheck, Kreditkarte, oder in einer anderen Zahlungsform abgewickelt werden.

Es ist zu erwarten, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat den Erlass zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr billigen werden. Die Mitgliedsstaaten der EU müssen ihre eigenen Finanzregulierungen dann so anpassen, dass alle seit der vierten Verordnung geänderten Vorschriften umgesetzt werden können. Es wurde eine 18-monatige Frist eingeräumt, um die neuen Regelungen in das bestehende Gesetz einzufügen und neue Verfahren für ihre Umsetzungen einzuführen.

CINOA, ein Bündnis von 19 europäischen und 10 weiteren internationalen Kunst- und Antiquitätenhändlervereinigungen, hat eindringlich Einwände gegen die zukünftige Einbeziehung von Kunsthändlern in Geldwäschegesetze erhoben. In einer Erklärung vom 3. April wurde mitgeteilt, dass die Kunsthändlerbranche über diese Entscheidung nicht informiert worden ist und dass auch entsprechende Beweise fehlen, die aufzeigen, dass der Kunsthandel in Verbindung mit Terroristen oder illegalem Handel steht.

Obwohl derartige Beweise fehlen und obwohl die Behauptungen sogar den Ergebnissen ihrer eigenen Studien widersprechen, hat die EU der vorgeschlagenen Aktualisierung zugestimmt.

Ein weiteres europäisches Gesetz ist in Arbeit, das dem Import einer Großzahl von internationalen Kulturgütern in die EU de facto unerfüllbare Dokumentationsvorschriften auferlegen soll.

Laut Angaben der EU ist das erklärte Ziel der Vorschriften, den umfangreichen Geldumlauf zu beenden, der in direkter Verbindung mit kriminellen Handlungen sowohl innerhalb Europas als auch im Rest der Welt steht. CINOA hat jedoch eingeräumt, dass ihre Mitglieder bereits jetzt Vorschriften einzuhalten haben, die von ihnen verlangen, Bargeldtransaktionen ab 10.000€ zu melden. Die neuen Regelungen würden dann jegliche Geldabwicklungen betreffen, auch die in Form von Schecks, Kreditkarten oder Überweisungen.

Die Generalsekretärin der CINOA Erika Bochereau wirft den Verantwortlichen vor, das neue Gesetz basiere auf falschen Mutmaßungen über den Kunsthandel. Sie hat darauf hingewiesen, dass die meisten Antiquitätenunternehmen klein sind, und dass die neuen Verordnungen vorrangig deren Betrieb erschweren würden, statt die Gefahr des Terrorismus oder krimineller Aktivitäten entscheidend zu vermindern.

Der Präsident der British Art Market Federation (BAMF) Anthony Browne teilte der Antiques Trade Gazette mit, dass der Verbund sich weiterhin mit der Regierung berät, um zu versuchen, kleine Unternehmen vor diesen mühsamen Reportverpflichtungen zu bewahren.

Die neuen Vorschriften der EU werden auch diejenigen betreffen, die mit mehr als 10.000€ in Form von Bargeld, Reisechecks oder handelbaren Wertpapieren in die EU einreisen oder sie verlassen (die USA verlangen bereits, dass Personen es melden, sollten sie mehr als 10.000$ Bargeld bei sich tragen). Der Zoll ist demnach berechtigt, große Mengen Bargeld auch unterhalb dieser Grenze zurückzuhalten. Außerdem wird die Zollkontrolle auf den Versand von Bargeld in Form von Paketen, Frachtsendungen, Prepaid-Karten und wertvollen Waren wie Gold ausgeweitet. Diese waren bisher von einer solchen Kontrolle nicht betroffen.

Es ist nicht bekannt, wie der Brexit die Umsetzung dieser Maßnahmen im Vereinigten Königreich beeinflussen wird. 

Hier finden Sie den Artikel im englischen Original auf der Website von Cultural Property News.