Was das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst nicht darf!

[bsa_pro_ad_space id=4]

13. 5. 2010 – Wie in der letzten MünzenWoche zu lesen, versuchte das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst auf Grund des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die 821 antiken Münzen zu enteignen, die im Laufe einer Haussuchung sichergestellt worden waren. Und das, obwohl der Staatsanwalt das Verfahren, das wegen eines eBay-Kaufs ausgelöst worden war, eingestellt und gleich zweimal die Rückgabe der Sammlung verfügt hatte.
Die Sache ging vors Verwaltungsgericht und das gab der Klage des Münzensammlers Alexander Krombach statt. Die schriftliche Begründung des Urteils wird in den nächsten Tagen erwartet – und dann müssen die Münzen zurückgegeben werden.
Über die genauen Hintergründe dieses Falls wird die MünzenWoche in einer der nächsten Ausgaben informieren.