Außer Spesen nichts gewesen? Eine Evaluierung des Kulturgutschutzgesetzes

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7. Februar 2019 – Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat ihren Bericht zur Evaluierung des Kulturgutschutzgesetzes vorgelegt und bestätigt damit die Kritik des Handels. Das Kulturgutschutzgesetz hat zu einem erheblichen Mehraufwand für Handel und Sammler geführt, der in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen steht.

In den ersten zwei Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden lediglich 5 Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts vorgenommen. Langfristig geht die Beauftragte für Kultur und Medien von 10 Eintragungen pro Jahr aus. Das entspricht laut Bericht dem Niveau der Eintragungen für privates Eigentum vor Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes. Das Gesetz hat also den Schutz nationalen Kulturguts durch Listung nicht verbessert. Wie bisher werden die Eintragungsverfahren national wertvollen Kulturguts offenkundig unabhängig von den Ausfuhrgenehmigungen vollzogen. Es wurde also eine überflüssige, bürokratische Hürde ohne echten Mehrwert für den Schutz nationalen Kulturguts errichtet. Der Bericht legt im Übrigen nicht offen, wie viele Objekte ein einzelner Ausfuhrantrag umfasst. Das aber ist für die Zählung entscheidend.

Ähnliches gilt für das neue Verbot der Einfuhr von illegal verbrachtem Kulturgut. Pro Jahr wurden in ca. 12 Fällen Kulturgüter wegen des Verdachts – und nicht des Beweises – der illegalen Einfuhr vom Zoll sichergestellt. Das zeigt, dass Deutschland, anders als im Vorfeld des Gesetzes behauptet, nicht das Drehkreuz des illegalen Kulturguthandels ist. Im gesamten zweijährigen Berichtszeitraum kam es lediglich zu fünf Rückgabeverfahren auf Grundlage des Kulturgutschutzgesetzes. Daneben gab es 11 freiwillige Rückgaben. Dem gegenüber steht ein erheblicher Mehraufwand für Handel und Sammler. Bei der Einfuhr müssen sie für jedes einzelne Stück Unterlagen bei sich führen, die die legale Ausfuhr aus dem Herkunftsland belegen. Dies gilt für Kulturgüter jeglicher Art, nicht nur für Antiken, und unabhängig von deren Wert. Den Nachweis zu erbringen, dass beispielsweise Asiatika, die sich seit Jahrzehnten in Europa befinden, rechtmäßig aus Asien ausgeführt wurden, ist nahezu unmöglich.

Schließlich erfasst der Bericht nicht die erheblichen einmaligen Kosten in der Anfangsphase (Organisationsanpassungen, Schulung, Arbeitshilfen, Datenbank etc.). Auch behandelt er auftragsgemäß nur den Verwaltungsaufwand von staatlicher Seite, nicht aber den viel größeren Mehraufwand von Handel und Sammlern. Während bei der Einfuhr der Handel für jedes einzelne Stück recherchieren muss, prüft der Zoll nur stichprobenartig. Gar keine Berücksichtigung finden in dem Bericht die Kosten für die Sorgfaltspflichten, die beim Handel mit Kulturgut zu erfüllen sind.

Das Kulturgutschutzgesetz schießt weit über sein Ziel hinaus und belastet den legalen Handel mit Kulturgütern in Deutschland enorm. Gerade Handel und Sammler leisten für den Kulturstandort Deutschland Außergewöhnliches. Das aber wird nicht gewürdigt! 

Sie können Vertreter der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel per E-Mail erreichen.