Zwischen allen Stühlen: Simon V. zur Lippe

Am 2. April des Jahres 1511 starb Bernhard VII. zur Lippe, genannt Bellicosus. Er erreichte das für damalige Verhältnisse unglaubliche Alter von 81 Jahren. Damit war er, der schon als Kleinkind an die Macht gekommen war, der am längsten regierende Adlige Europas. Die Konsequenz davon war, dass sein ältester Sohn Simon mit vierzig Jahren bereits ein reifer (und vernünftiger) Mann war, als er die Herrschaft übernahm. Und das war bitter notwendig.

Das drängende Problem des fehlenden Erben

Simon hatte nämlich ein existentielles Problem, existentiell jedenfalls für einen Herrscher. Ihm fehlte der männliche Erbe. Die Überlieferung gewährt uns einen kleinen Einblick, wie verzweifelt das Herrscherpaar sich einen Sohn wünschte: Wir treffen Simon und seine Frau im Herbst des Jahres 1515 auf einem Ritt nach Köln, wo sie hofften, einen Ablassbrief zu kaufen. Dies ist umso bemerkenswerter, wenn man daran denkt, dass Lippe eigentlich über Paderborn Bestandteil des Erzbistums Mainz war, wo Albrecht von Brandenburg das Monopol auf den Ablasshandel besaß. Das Herrscherpaar hätte also nur in Detmold bleiben müssen, um auf den vorbeiziehenden Ablassprediger zu warten. Doch auch im nächsten Jahr pilgerte das kinderlose Herrscherpaar nach Köln, um dort erneut einen Ablass zu erwerben.

Warum sie das taten? Nun, am 1. Januar 1515 hatte der ständig am Bankrott lavierende Kaiser Maximilian I. – natürlich für eine sehr ansehnliche Summe – Herzog Heinrich dem Mittleren von Braunschweig-Lüneburg die Anwartschaft auf 86 Schlösser, Städte und Flecken bestätigt, sollte Simon V. kinderlos versterben. Mit anderen Worten, beim Tode Simons würde das Geschlecht der Edelherren zu Lippe ihr Herrschaftsgebiet verlieren. Simon konnte es nicht an einen Sohn seiner beiden Schwestern weitergeben.

Simon V. zur Lippe.

In dieser Situation verfolgte Simon zwei Wege: Zunächst flehte er Gott um einen Sohn an und verhandelte gleichzeitig mit seinen mächtigeren Nachbarn wegen ihres Schutzes gegenüber den Braunschweigern. Denn eines war klar: Trotz Brief und Siegel würde der Kaiser nichts tun, um den Rechtsanspruch des Braunschweigers durchzusetzen. Sähe der sich einer breiten militärischen Front gegenüber, würde er wohl darauf verzichten, Lippe zu erobern.

So huldigte Simon dem Bischof von Paderborn und Osnabrück u. a. für Lemgo und Detmold. Dabei ließ er sich zusichern, dass er zu Lebzeiten völlig selbstständig regieren könne, und dass er, sollte er ohne Erben sterben, seinen Besitz einem Neffen hinterlassen könne. Unter den gleichen Bedingungen huldigte er Philipp von Hessen, vielleicht um so ein Gegengewicht zum Bischof von Paderborn zu schaffen.

Mit dieser Lehnshuldigung hatte Simon seinem Geschlecht die Anwartschaft auf Lippe gesichert. Doch dann starb am 21. Dezember 1522 Walpurga. Und damit bekam der inzwischen über Fünfzigjährige die Chance, mit einer jungen Frau doch noch einen Erben zu zeugen.

Simon heiratete bereits drei Monate, nachdem er Witwer geworden war. Tatsächlich gingen aus dieser Ehe zwei Söhne und drei Töchter hervor. Damit war die Nachfolge in Lippe gesichert, aber mit der Huldigung gegenüber dem Paderborner Bischof und dem hessischen Landgrafen hatte sich Simon eine unbequeme Verpflichtung auferlegt.

Zwischen Paderborn und Hessen

Kompliziert wurde die Geschichte, weil ein Mönch namens Luther am 31. Oktober 1517 dem Erzbischof von Mainz 95 Thesen zuschickte und damit die Reformation auslöste. Während der Bischof von Paderborn dem katholischen Glauben treu blieb, führte Philipp 1526 in Hessen die Reformation ein. Damit stand der gläubige Katholik Simon zwischen den Fronten. Während sich von Hessen gefördert unter den Bürgern von Lippe der protestantische Glaube ausbreitete, drängte der Bischof von Paderborn auf ein konsequentes Vorgehen gegen die Protestanten. Damit saß Simon in einer Zwickmühle: Was immer er in Glaubensdingen unternahm, musste einen seiner beiden Lehnsherren verärgern.

Lippe. Simon V., 1511-1536. Guldengroschen (Taler) 1528, Lippstadt. Das wohl beste der nur vier bekannten Exemplare. Vorzüglich. Aus der Künker-Sommerauktion vom 22. bis 26. Juni 2020.

Ob Simons Selbsterhöhung zum Grafen mit dieser verfahrenen Situation zusammenhing? Seit dem Frühjahr 1528 führte er jedenfalls diesen Titel. Er tat dies durchaus zurecht, denn seit dem Aussterben der Grafen von Schwalenberg im Jahr 1365, besaßen die Edelherren zur Lippe deren Restbesitz und konnten so auch Anspruch auf den Grafenstand erheben. Dies hatten sie allerdings fast 200 Jahre lang nicht getan, so dass man einen wichtigen Grund für diese Neuaufnahme vermuten darf. Als Graf konnte Simon wahrscheinlich größere Freiheiten für sich in Anspruch nehmen, die er hinsichtlich seiner Religionspolitik dringend brauchte. Der Graf changierte nämlich zwischen Hoch- und Niederadel, je nach persönlicher Bedeutung, während ein Edelherr eindeutig zu letzterem gehörte.

In diesem Zusammenhang steht der äußerst seltene Guldengroschen von 1528, der nun bei Künker angeboten wird. Er zeigt auf der Vorderseite das Porträt des mittlerweile fast sechzigjährigen Fürsten mit der Umschrift „Simon, Graf und Edelherr zu Lippe“. Die Rückseite zeigt neu das Wappen von Schwalenberg im viergeteilten Schild: Der Stern mit der Schwalbe wechselt sich neu mit der fünfblättrigen Rose von Lippe ab.

Es handelt sich übrigens um die einzige Großsilbermünze, die Simon V. überhaupt prägen ließ. Sie diente dazu, als Neujahrsgeschenk an seine Standesgenossen geschickt zu werden, um ihnen seine Rangerhöhung mitzuteilen. Simon legte also durchaus Wert darauf, diese Tatsache weithin bekannt zu machen.

Silber aus dem Köterberg

Dieser Taler ist auch bekannt als Köterbergtaler, weil man seine Produktion mit der Entdeckung von silberhaltigen Kupfer- und Bleierzen im Köterberg in Verbindung bringt. Kurz nach der Annahme des Grafentitels schloss Simon nämlich mit dem Münzmeister Gerhard Loys einen Vertrag, der uns erhalten geblieben ist. Der sollte eine Münzstätte in Lippstadt errichten, wo seit rund 200 Jahren keine Münzen mehr geprägt worden waren.

Allerdings wurden die Bergbauarbeiten im Köterberg bereits 1543 wieder eingestellt, und zwar ohne dass Simon damit ein Vermögen gemacht hätte.

Dies legt die Vermutung nahe, dass Simon in dieser Sache ähnlich vorging wie hinsichtlich des Grafentitels: Die Esslinger Münzordnung verbot nämlich jedem, der über keine eigenen Silbergruben verfügte, jede Münzprägung. Sie sagte nichts darüber aus, ob diese Silbergruben profitabel zu sein hatten oder nicht.

Die Stempel für diesen Guldengroschen von 1528 wurden übrigens eindeutig von einem Stempelschneider geliefert, der im Dienst der Grafen von Mansfeld stand, aus deren Familie die zweite Gattin Simons V. kam. Vielleicht lieferten die über äußerst ergiebige Bergwerke verfügenden Mansfelder nicht nur die Stempel, sondern auch das Material für die Prägung?

Philipp von Hessen wurde einer der Vormunde von Simons Sohn Bernhard VIII.

Lippe wird Reichslehen

Acht Jahre nach der Annahme des Grafentitels starb Simon V. Ihm war es gelungen, trotz seiner beiden Lehnsherren eine eigenständige Politik zu betreiben. Sein Sohn Bernhard VIII. war nicht so glücklich. Beim Tode seines Vaters war er nur acht Jahre alt. Sein Lehnsherr, Philipp von Hessen, pochte darauf, einer der drei Vormunde Bernhards VIII. zu sein. An seinem Hof erzogen, wurde Bernhard VIII. zu einem treuen Anhänger der Reformation, was Lippe im Schmalkaldischen Krieg auf die Seite der Verlierer brachte. Und Karl V. erinnerte sich nur zu gut, mit welchen Tricks Simon V. gearbeitet hatte: Er machte Lippe endgültig zu einem Reichslehen.

 

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