von Swissmint
Durch die Abwertung des Schweizer Frankens im Jahre 1936 wurden die Goldvreneli de facto außer Kurs gesetzt. Im Zahlungsverkehr fehlten fortan entsprechende Goldmünzen.
Nachfolger fürs Vreneli
Das revidierte Bundesgesetz über das Münzwesen vom 17. Dezember 1952 enthielt darum in Artikel 3 wieder Kurantmünzen aus Gold zu 25 und 50 Franken. (Unter Kurantmünzen versteht man vollwertig ausgeprägte Münzen, d. h. Münzen bei denen der Metallwert zum gesetzlichen Münzfuß mit dem Nennwert übereinstimmt. Ein Ansteigen des Goldpreises kann zur Folge haben, dass der Goldwert der Münze deren Nennwert übersteigt.) Die Dimensionen und der Goldgehalt der Münzen sind derart bemessen, dass sie den Charakter vollwertiger Kurantmünzen (1 Franken = 63/310 g Feingold) aufweisen.
Da das überarbeitete Nationalbankgesetz vom 23. Dezember 1953 die Wiedereinführung der Goldeinlösepflicht der Nationalbank vorsah (womit die Nationalbank verpflichtet wurde, auf Wunsch Banknoten in Goldmünzen umzutauschen), ließ die Notenbank in den Jahren 1955 bis 1959 insgesamt 21 Mio. Goldmünzen prägen. (Die Münzen sind Eigentum der Schweizerischen Nationalbank und bilden einen Teil der Währungsreserven.) Dies obwohl sie bereits im Juni 1954 von der Goldeinlösepflicht befreit wurde – und es bis heute geblieben ist. Dass die Münzen dennoch geprägt wurden, hing mit währungspolitischen Überlegungen zusammen. Die Prägung gehörte zu einem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der aufkeimenden Inflation. Die Nationalbank hatte die Absicht, mit der Ausgabe der neuen Goldmünzen am Markt Liquidität abzuschöpfen.
Gestaltung der Münzen
Die Gestaltung einer neuen Zirkulationsmünze ist, wie schon die Vergangenheit zeigte, meist ein mühsames Unterfangen. Diese Aussage galt auch bei der Gestaltung der 25- und 50-Franken-Stücke. Frühere Erfahrungen – wie zum Beispiel diejenigen mit dem Goldvreneli – halfen nur wenig. Der Leidensweg der „neuen Goldmünzen“, der auch heute noch nicht abgeschlossen ist, wird nachfolgend kurz skizziert.
Der Wettbewerb
Im Frühjahr 1954 wurden 25 Schweizer Bildhauer zu einem Wettbewerb für die Gestaltung der Münzbilder eingeladen. Zwei Dutzend haben mitgemacht. Die Wettbewerbsbedingungen schrieben unter anderem Folgendes vor: „Die Entwürfe sollen der Eigenart unseres Landes Rechnung tragen; die Vorderseite soll vorzugsweise eine allegorische Figur von spezifisch schweizerischem Charakter, aber nicht einen Frauenkopf aufweisen.“ Die Wettbewerbsjury bestand aus fünf Bildhauern, den Herren O. Bänninger, H. Hubacher, C. Reymond, R. Rossi und A. Zschokke, dem Vertreter der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) Dr. W. Grütter, dem Präsidenten der Eidg. Kommission für angewandte Kunst W. von Grüningen und dem Numismatiker und Präsidenten der Schweizerischen Numismatischen Gesellschaft Dr. C. Martin. Am 30. August trat sie erstmals zusammen. Sie konnte keinen der eingereichten Entwürfe zur Ausführung empfehlen. Dagegen wurden vier prämierte Teilnehmer eingeladen, ihre ersten Arbeiten zu verbessern oder neue Entwürfe einzureichen.
Die vier Künstler kamen der Aufforderung nach. Am 1. November 1954 trat das Preisgericht erneut zusammen. Es kam zum Schluss, dass auch dieser beschränkte Wettbewerb zu keinem befriedigenden Resultat geführt habe. Dabei wurde die Meinung vertreten, es wäre vielleicht erfolgversprechender, wenn man ausgewählte Künstler mit der Ausführung von klar definierten Motiven beauftragen würde. Der Wettbewerb wurde ergebnislos abgeschlossen.
Tells Apfelschuss wurde seit dem 16. Jh. immer wieder grafisch dargestellt wie in diesem Holzschnitt von Hans Rudolf Manuel Deutsch in der Cosmographia des Sebastian Münster (1554). Für die neuen Münzen entschied man sich für eine andere Vorlage.
Die drei Eidgenossen und Tell
Der Chef des Finanzdepartements Bundesrat Streuli versuchte nun mit Hilfe von Koryphäen aus Wissenschaft, Kunst und Politik zunächst einmal festzulegen, was auf den Münzen darzustellen sei. Man einigte sich für das 50-Franken-Stück auf den Eid und für das 25-Franken-Stück auf die Armbrust oder den Steinbock als Sinnbilder der Freiheit. Daneben stand noch ein Porträt Pestalozzis zur Diskussion. Um die Zusammengehörigkeit der beiden Goldmünzen zu wahren, sollte die Rückseite einheitlich gestaltet werden.
Das Finanz- und Zolldepartement gab in der Folge zehn Künstlern den Auftrag, entsprechende Skizzen einzureichen, wobei bereits die Idee auftauchte, man käme vielleicht eher zu einem praktischen Resultat, wenn man – wie dies früher vielfach gemacht wurde – sich an bekannte Kunstwerke halten würde, statt schöpferisch neu zu gestalten. Einige der Eingeladenen hatten deshalb für die Versinnbildlichung des Eides von der Eidgenossengruppe von James Vibert und für die Darstellung der Freiheit von Ferdinand Hodlers berühmten Tellbild auszugehen.
Mitte Februar 1955 wurden die Entwürfe vom Departementschef unter Beizug von zwei anerkannten Bildhauern, welche der Wettbewerbs-Jury angehört hatten, besichtigt. Diese kamen übereinstimmend zur Ansicht, dass keine der eingereichten Arbeiten eine befriedigende Ausführung verspreche. Das Finanzdepartement konnte sich deshalb nicht entschließen, einem der bisher eingeladenen Künstler einen Auftrag zur Weiterbearbeitung zu erteilen.
Die neugestaltete 25-Franken-Münze.
Einzelaufträge an Rossi und Ratti
Nachdem wiederum kein brauchbares Resultat erzielt worden war, ersuchte der Departementschef die beiden Tessiner Bildhauer Remo Rossi, Locarno, und Battista Ratti, Malvaglia, in Gemeinschaftsarbeit je eine Vorderseite sowie eine einheitliche Rückseite für die Goldstücke zu gestalten. Dabei sollten sie den Rütlischwur von Vibert und die Telldarstellung von Hodler ganz einfach auf Münzgröße reduzieren.
Die Entwürfe der Vorderseiten wurden von Remo Rossi gestaltet, diejenigen der Rückseiten von Battista Ratti. Die Modelle wurden den Bildhauern Hubacher und Zschokke zur Begutachtung unterbreitet und anschließend noch überarbeitet. Ende März 1955 konnten sie dem Gesamtbundesrat vorgelegt werden, welcher den Entwürfen zustimmte aber noch einige Verbesserungen verlangte.
Die neugestaltete 50-Franken-Münze.
Im Herbst 1955 wurden die prägefertigen Stücke dem Bundesrat präsentiert, von diesem gutgeheißen und anschließend Probemünzen dem Publikum vorgestellt.
Die Kritik
Die Öffentlichkeit reagierte langsam, aber mit immer stärkerer Ablehnung auf die neuen Münzen. Zunächst protestierte der Schweizerische Friedensrat gegen die umstrittene Inschrift „IN ARMIS LIBERTAS ET PAX“ auf den 25-Franken-Stücken und die Basler Nachrichten bemerkten später dazu: „Sollte wirklich ,In den Waffen Freiheit und Friede‘ die Quintessenz des Schweizer Staatsgedankens sein?“ Im Weiteren löste das Vorgehen des Bundesrates im Zusammenhang mit der Gestaltung der Münzbilder in Künstlerkreisen heftige Kritik aus. So wurde argumentiert, Rückgriffe auf eine Plastik oder ein Gemälde für die Formung kleinformatiger Münzen stellten eine Missachtung der Gesetze dar, wie sie für die Gestaltung eines Münzreliefs nun einmal gälten. Mit der Verwendung von Vorbildern aus der Vergangenheit habe man vorschnell gehandelt und damit eine gültige künstlerische Aussage der lebenden Generation verhindert. Außerdem sei es nicht angängig, dass Herr Rossi, welcher der Wettbewerbsjury angehört habe, nunmehr bei der Ausgestaltung mitwirke. Die Künstler forderten deshalb, alle Münzen seien wieder einzuschmelzen.
Der Bundesrat hat sich, nach Beratung mit Numismatikern, über diese Kritik hinweggesetzt. Diese Münzspezialisten erklärten, es habe seit allen Zeiten Münzen gegeben, die nach größeren plastischen Vorbildern geschnitten worden seien. Zudem sei eine Münze keine rein künstlerische Aufgabe, wie eine Medaille, sondern ein Gebrauchsstück – ein Stück Geld, das zugleich einen Wertgegenstand mit repräsentativem Charakter für das Ausgabeland darstelle. Zur Kritik an der Teilnahme Rossis wurde festgehalten, dass nach Abschluss des Wettbewerbes das Departement vollständig frei war, wie es weiter vorgehen wolle. Es habe deshalb den Weg, welcher am ehesten einen Erfolg versprach, gewählt und einen klar umschriebenen Einzelauftrag erteilt.
Probleme bei der Prägung
Im Oktober 1955 wurde mit der Prägung der 50- und 25-Franken-Goldstücke begonnen. Bei der Prüfung der ersten geprägten Münzen stellte das mit der Kontrolle betraute Zentralamt für Edelmetallkontrolle gravierende Qualitätsmängel fest. Das Prägematerial war rissig und teilweise blätterte die Oberfläche ab. Die Münzstätte reagierte vorerst nicht auf die Intervention des Zentralamtes und fuhr mit der Prägung fort. Erst als dieses die Einstellung der Prägung verlangte, reagiert die Münzstätte. Analysen der Edelmetallkontrolle ergaben, dass das von der Nationalbank zur Verfügung gestellte Gold störende Verunreinigungen von Blei, Antimon, Eisen und Silizium enthielt. Diese Zusätze bewirkten eine starke Brüchigkeit der zu verarbeitenden Legierung.
Die Münzstätte klärte die Nationalbank über die mangelhafte Qualität des zur Verfügung gestellten Prägematerials auf und forderte für die Prägung der Münzen Gold von einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern. Die Nationalbank ließ die beanstandete Legierung bei der Firma Métaux Précieux in Neuenburg chemisch analysieren. Nachdem die Ergebnisse der Edelmetallkontrolle bestätigt worden waren, beauftragte die Nationalbank die Münzstätte, die vorhandenen 14.844 t Halb- und Fertigfabrikate (Rondellen und Münzen) auf Rechnung der Bank raffinieren zu lassen. Die Selbstkosten der Münzstätte für die Verarbeitung des verunreinigten Goldes im Betrage von knapp 100.000 Franken wurden von der Schweizerischen Nationalbank beglichen. Bei den weiteren Prägungen kam es zu keinen nennenswerten Problemen mehr.
Im zweiten Teil erfahren Sie mehr über die geprägten Münzen, die Künstler und warum die Münzen dann gar nicht ausgegeben wurden.
Weitere Informationen über die Swissmint finden Sie auf der Seite der Münzstätte.
Diese Woche stellen wir Ihnen auch das neue 50-Franken-Stück mit Wilhelm-Tell-Motiv vor.
Was es mit dem Motiv des Goldvrenelis auf sich hat, erfahren Sie übrigens in diesem Artikel der Serie Menschengesichter.
Ein anderer Artikel erläutert die Bedeutung des Goldvrenelis als Anlagemünze.