Numismatische Kommission äußert sich zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes

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2. Juli 2015 – Die Numismatische Kommission der Länder gab an ihrer Jahrestagung am 26. Juni 2015 eine Stellungnahme zur geplanten Novelle des Kulturgüterschutzgesetzes heraus. Diese Stellungnahme finden Sie im Folgenden:

„Die aktuelle Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes wurde im Juli 2014 mit der Eröffnung des schriftlichen Anhörungsverfahrens begonnen. Das Bemühen der Bundesregierung, trotz der Pflicht zur zügigen Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU vom 15. Mai 2014 eine ausgewogene und langfristige Lösung zu finden, ist zu begrüßen. Dazu gibt die Numismatische Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland e. V. folgende Erklärung ab.

Münzen sind als serielle Objekte millionenfach in Europa vorhanden. Die Münze ist immer ein Gebrauchsgegenstand, dessen Zweck das Wandern von Hand zu Hand ist. Daher kommen Münzen schon in historischer Zeit oft weit außerhalb ihres Herkunftsstaates vor. Diese Besonderheiten sollte der Gesetzgeber bei der Einschätzung der Münzen als Kulturgut berücksichtigen.
Das Sammeln von Münzen hat eine bis in die Renaissance zurückreichende Tradition. Einzigartig ist bis heute die enge, auch internationale, Zusammenarbeit zwischen Sammlern und Wissenschaftlern in der Numismatik. Wir nehmen wahr, dass die Diskussionen um die Kulturgutschutznovelle der letzten Monate Irritationen über eine mögliche Gefährdung dieser besonderen Sammel- und Wissenschaftskultur ausgelöst haben.
Maßnahmen, um Raubgrabungen und Plünderungen sowie die damit verbundene Ausfuhr von Kulturgütern zu bekämpfen, sind nachdrücklich zu begrüßen. Dabei sollte das verantwortungsbewusste Sammeln von Münzen nicht durch unverhältnismäßig hohen Aufwand bedingende Vorschriften behindert werden.
Die Numismatische Kommission bittet dringend darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren gehört zu werden.

Auf der Jahreshauptversammlung der Numismatischen Kommission einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.“

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