14. April 2016 – 23,2 Millionen Bundesbürger sammeln. Das entspricht mehr als einem Drittel der Bevölkerung. Sie sammeln Münzen (7,7 Mio.), Briefmarken (6,2 Mio.), Uhren (4,8 Mio.), Mineralien und Fossilien (4,1 Mio.), Antiquitäten (3,6 Mio.) und vieles mehr.* Jeder einzelne dieser Sammler ist von dem neuen Kulturgutschutzrecht betroffen.
In einer Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin wurde die Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ vorgestellt. Foto: Maurizio Gambarini.
44.500 Bürger haben sich stellvertretend für die Millionen von Bundesbürgern, die noch nicht wissen, wie sehr das neue Gesetz in ihr Sammeln eingreifen wird, in der Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ gegen Bestimmungen des neuen Kulturgutschutzrechts gewehrt. Sie fordern:
- Keine Rückwirkung des Gesetzes
- Keine Umkehr der Beweislast
- Eine klare Definition des Begriffs „nationales“ Kulturgut
- Eine Beschränkung staatlicher Ansprüche ausschließlich auf „nationales“ Kulturgut
- Den von bürokratischen Hürden ungehinderten Verkehr von Kulturgut innerhalb der EU
- Eine angemessene Beteiligung der Vertreter von Sammlern und Händlern an dem Gesetzfindungsprozess
Als Plattform für diese Petition wurde mit guten Gründen nicht die Petitionsplattform des Deutschen Bundestags gewählt, sondern die neutrale Plattform „openpetition“, die sicherstellt, dass die persönlichen Daten der Unterzeichneten nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Viele informierte Sammler haben die Petition trotzdem gar nicht oder ohne Angabe ihres Namens unterschrieben, nicht weil sie die Forderungen nicht unterstützen, sondern weil sie fürchten, dass die Unterschriftsliste nach dem Erlass des neuen Kulturgutschutzgesetzes dazu dient, ihre Sammlung zu überprüfen und, da die Auflagen des neuen Gesetzes für keinen Sammler zu erfüllen sind, zu konfiszieren.
Diese Befürchtungen beruhen auf den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit. Ungerechtfertigte Verfolgungen unbescholtener Bürger von Seiten der Strafverfolgungsbehörden, eine geheime Liste von „verdächtigem“ Kulturgut, wie sie das Forschungsprojekt ILLICID für die Strafverfolgungsbehörden derzeit erstellt, und haltlose Beschuldigungen aus Politikermund haben unter informierten Sammlern ein Klima der Angst geschürt.
Da kein Vertreter des Kulturausschusses bereit war, die Petition entgegenzunehmen, blieb der vorgesehene Stuhl leer. Foto: Maurizio Gambarini.
Die Weigerung des Kulturausschusses, die Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ entgegenzunehmen, erst unter Verweis auf zeitliche Engpässe, dann mit der Begründung, die „Kampagne auf www.openpetition.de“ könne „ein echtes Petitionsverfahren nicht ersetzen“, hat nicht geholfen, diese Furcht zu zerstreuen.
Eine Abordnung von Sammlern vertrat Millionen von Betroffenen in Berlin. Foto: Maurizio Gambarini.
Wir fordern deshalb die Verantwortlichen auf zu bedenken, dass jeder Sammler auch ein Wähler ist, und deshalb für die vielen Millionen von Sammlern ein Kulturgutschutzrecht zu schaffen, das ausschließlich erfüllbare Sorgfaltspflichten auferlegt und so Rechtssicherheit schafft.
Unsere Petition finden Sie bei Openpetition hier.
Openpetition hat auf der eigenen Blogseite über die Pressekonferenz und symbolische Übergabe berichtet.
Zu den geplanten Gesetzesänderungen und den Auswirkungen für Sammler finden Sie Artikel in unserem Archiv unter der Rubrik Kulturgüterschutz.
* Diese Zahlen stammen aus der Studie „Sammeln: Im Spannungsfeld zwischen Leidenschaft und Kapitalanlage“ vom Juli 2014, durchgeführt von Jens Kleine und Maximilian Jolmes in einer Zusammenarbeit des Research Center for Financial Services und der Steinbeis-Hochschule Berlin.