Auf Anregung zahlreicher Mitglieder, die im Internet aktiv sind, hat der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V. seine Aktivitäten im Bereich der Abmahnung wettbewerbswidrigen Verhaltens vieler Münzanbieter verstärkt.
Dabei geht der Berufsverband in erster Linie gegen Schwarzhändler vor, die Münzen im Internet als vermeintliche Privatverkäufer anbieten, obwohl sich aus Art und Umfang der Angebote deren gewerblicher Charakter zwingend ergibt. Schwarzhändler schädigen nicht nur den Fiskus, da auf die erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt werden, sie schädigen darüber hinaus in erheblichem Umfang auch den Sammler. Schwarzhändler verstoßen nämlich im Regelfall gegen zahlreiche Kundenschutzbestimmungen für die die Mitglieder des Berufsverbandes einstehen (kein Widerrufsrecht, keine Haftung bei Mängeln, keine Offenlegung der Identität des Verkäufers usw.).
Der Berufsverband erfüllt mit seiner Tätigkeit daher nicht nur eine satzungsmäßige Aufgabe zugunsten seiner Mitglieder, sondern handelt insoweit auch zum Schutz der Sammler.
Einen Schwerpunkt seiner Abmahntätigkeit wird der Berufsverband in den kommenden Wochen und Monaten auf sogenannte Vorverkaufsangebote legen, also auf vermeintlich private Angebote von Münzen, die zum Zeitpunkt des Angebots noch gar nicht erschienen sind.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Berufsverbandes des Deutschen Münzenfachhandels e.V.