17. Februar 2011 – Am 23. Februar 2011 findet vor dem hessischen Ausschuss für Wissenschaft und Kunst eine Anhörung zu dem Dringlichen Gesetzesentwurf der CDU und FDP zur Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes statt. Angedacht ist, die liberale Regelung, bei der nach dem Prinzip der Hadrianischen Teilung das Eigentum an einem Schatzfund zwischen Finder und Grundeigentümer aufgeteilt wird, durch ein grundsätzliches Staatseigentum an jedem archäologischen Bodenfund zu ersetzen.
Die IADAA hält diese Änderung des hessischen Denkmalschutzgesetzes für kontraproduktiv, was den Kulturgüterschutz betrifft. Die Erfahrung hat gezeigt, daß eine liberale Eigentumsregelung bei Schatzfunden die Zusammenarbeit von Behörden und privaten Findern entscheidend verbessert. Während in Staaten und Bundesländern mit einer stark restriktiven Fundpolitik häufig Funde unterschlagen und nicht gemeldet werden, ist die Meldequote in Staaten mit liberaler Fundpolitik um ein Vielfaches höher.
Zudem ist festzuhalten, daß das Verbleiben eines Fundes in staatlicher Hand nicht unbedingt dessen wissenschaftliche Aufarbeitung garantiert. Unzählige Hortfunde, zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert, liegen unpubliziert – und unausgestellt – in Museen.
Um nur ein aktuelles Beispiel zu nennen: Der 1993 gefundene, epochale Goldschatz von Trier wird nach rund 17 Jahren erstmals 2011 komplett der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Eine wissenschaftliche Publikation ist noch nicht erfolgt. Seine Kenntnis verdanken die Behörden von Rheinland-Pfalz übrigens nur der Tatsache, daß die privaten Finder sich untereinander zerstritten und einer von ihnen deswegen den Fund meldete.
Die Rückgabepflicht der bearbeitenden Behörden garantiert der Wissenschaft in nützlicher Frist eine Sichtung des Materials und eine Publikation wesentlicher neuer Fakten. Ein Beispiel dafür ist der nach britischem Recht gefundene, von Bedeutung und Umfang her dem Trierer Goldschatz vergleichbare Schatzfund von Hoxne. Er wurde 1992, ein Jahr vor dem Trierer Fund, entdeckt, sofort gemeldet und unter archäologischer Leitung ausgegraben. Die Sichtung erfolgte im gleichen Jahr. 1993 wurde er unter Treasure Trove gestellt. Das British Museum kaufte ihn 1994 an. Eine wissenschaftliche Publikation wurde 1997 eingeleitet und erfolgte 2005.
Dieser Fall zeigt, welch nachahmenswertes Beispiel der britische Treasure Trove Act für eine gelungene Gesetzgebung bietet. Im diesem gesetzlichen Rahmen haben Wissenschaftler ein enges Netz der Zusammenarbeit zwischen privaten Sondengängern, zufälligen Findern und vom Staat angestellten Archäologen initiiert. Dank des vertrauensvollen Umgangs miteinander konnte der größte Teil aller Funde kartiert werden. Diese Zusammenarbeit hat den Blick auf die Geschichte des englischen Frühmittelalters revolutioniert.
Die IADAA stellt die Frage, ob es sinnvoll ist, in Hessen ein funktionierendes System aus finanziellen und opportunistischen Gründen umzustoßen. Wenn sich das Land Hessen einem funktionierenden Kulturgüterschutz verpflichtet fühlt, ist diese Gesetzesänderung sicherlich ein Schritt in die falsche Richtung. Die IADAA lehnt eine Gesetzesänderung aus diesem Grund ab.