von Björn Schöpe
4. September 2014 – Wieder einmal scheint ein kostbarer Kulturschatz zum Instrument internationaler Politik zu werden. Allerdings liegt dieser Fall besonders kompliziert und könnte rechtlich gesehen einzigartig sein.
Das Landesmuseum Bonn präsentierte im vergangenen Jahr eine große Ausstellung mit dem berühmten Krimgold. Die kunstfertigen Goldobjekte der Skythen – Helme, Amulette, Schmuck – und zahlreiche andere Funde aus der Krim wurden so einem breiten Publikum im Westen zugänglich gemacht. Anschließend zog die Ausstellung nach Amsterdam ins Allard-Pierson-Museum.
Dort endete die Ausstellung bereits im Mai, doch sie wurde bis Ende August verlängert. Dann stellte sich angesichts der politischen Turbulenzen auf der Krim die Frage, was mit dem Krimgold geschieht. Zur Erinnerung: Seit 1992 gehört die Schwarzmeerhalbinsel Krim als Autonome Republik zur Ukraine. Nach einem Unabhängigkeitsreferendum im Frühjahr 2014 sieht Russland die Krim hingegen als Teil des eigenen Landes an, eine Sicht, die bislang kein anderes Land teilt.
Die Museen auf der Krim verlangen, dass die Objekte ihnen zurückerstattet werden. Die überwiegende Zahl der Ausstellungsstücke hatte sich zuvor auf der Krim befunden, manche waren sogar erst kurz zuvor ausgegraben worden, nur sehr wenige stammen aus einem Kiewer Museum. Moskau unterstützt diese Sicht. Dagegen betont Kiew, dass die Krim weiterhin Teil der Ukraine sei und die Niederländer das Krimgold daher nach Kiew zu schicken hätten, da das Ursprungsgebiet militärisch umkämpft sei.
Die Kuratorin der Ausstellung, Valentina Mordvintseva, erzählte der „Deutschen Welle“, dass sie sogar auf dem Markt von Verkäuferinnen angesprochen worden sei, was denn nun mit „ihren“ Goldschätzen sei. In der Region werde den Artefakten einer gloriosen Vergangenheit enorm große Bedeutung zugemessen. Gingen die Objekte nach Kiew, so Mordvintseva, würden sie „wie Kriegstrophäen aussehen – erobert im Krieg gegen Russland.“
Selbstverständlich wurde zwischen den Leihgebern und den westlichen Museen ein Leihvertrag geschlossen. Der Wortlaut ist nicht bekannt. Falls die Museen selbst als Leihgeber firmieren, dürfte die Chance größer sein, dass sie das Krimgold wieder zurückerhalten. Falls es jedoch eine staatliche Leihgabe war, könnte Kiew die Objekte zugesprochen bekommen. Allerdings überlegen die Juristen noch, welches Gericht diese Entscheidung überhaupt treffen darf.
Solange die Rechtsexperten über diesem Problem debattieren, hat das Allard-Pierson-Museum beschlossen, alle Ausstellungsobjekte an einem geheimen Ort einzulagern und eine Entscheidung abzuwarten. Andernfalls müsse man mit einer Schadenersatzklage der Partei rechnen, die leer ausgeht. Und dieses finanzielle Risiko kann sich das Museum nicht leisten.
Deutschlandradio Kultur berichtete über die komplizierte Situation.
Die Deutsche Welle sprach mit der Kuratorin.
Das ist die Seite des Allard-Pierson-Museums.