Kolloquium zum Kulturgüterschutz in Bern

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28. Mai 2015 – Seit zehn Jahren setzt die Schweiz das Übereinkommen der UNESCO vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut mit dem Kulturgütertransfergesetz (KGTG) um.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Bundesamt für Kultur (BAK) veranstaltet zu diesem Thema am Dienstag, 2. Juni 2015, ein Kolloquium: „Die UNESCO-Konvention von 1970: 10 Jahre Umsetzung in der Schweiz. Die Erhaltung des kulturellen Erbes und Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kulturgütern“. Die Veranstaltung findet von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr in Bern statt im Zentrum Paul Klee, Monument im Fruchtland 1. Die offiziellen Sprachen sind Deutsch und Französisch; es wird eine Simultan-Übersetzung geboten.

Seit zehn Jahren setzt die Schweiz das Übereinkommen der UNESCO vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut mit dem Kulturgütertransfergesetz (KGTG) um. Welche Auswirkungen hat das KGTG in Bezug auf die praktische Anwendung auf internationaler und nationaler Ebene für Museen, Archäologen, Kunsthändler, Sammler und Behörden zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten? Das Bundesamt für Kultur lädt private und öffentliche Akteure ein, Informationen, Erfahrungen und Meinungen auszutauschen.

Programm

9.00 Uhr: Empfang der Teilnehmenden
9.30 Uhr: Isabelle Chassot (Direktorin Bundesamt für Kultur, Bern): Eröffnung
9.45 Uhr: Marc-André Renold (Direktor Zentrum für Kunstrecht, Professor für Kunstrecht, Universität Genf): Moderation und Programmeinführung
10.00 Uhr: Alfredo Perez de Armiñan (Stv. Generaldirektor für Kultur, UNESCO, Paris (t.b.c.)): Die UNESCO-Konvention von 1970: Anwendung auf internationaler Ebene
10.15 Uhr: Françoise Bortolotti (Abteilung Kulturgüter INTERPOL, Lyon): INTERPOL im Kampf gegen den illegalen Kulturgütertransfer

10.30 Uhr: Kaffeepause

11.00 Uhr: Benno Widmer (Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, Bundesamt für Kultur, Bern): 10 Jahre Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 in der Schweiz
11.15 Uhr: Ali Ahmed Ali (Geschäftsführender Direktor der Abteilung für Rückführungen, Antiquitätenministerium, Kairo): Die Erfahrungen mit der UNESCO-Konvention von 1970 in Ägypten
11.30 Uhr: Robert Peters (Referent Nationaler und internationaler Schutz von beweglichem Kulturgut, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Berlin): Die Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 in Deutschland
11.45 Uhr: Fragen und Antworten

12.15 Uhr: Steh-Lunch

13.30 Uhr: Yves Fischer (Stv. Direktor Bundesamt für Kultur, Bern): Moderation und Programmeinführung
13.45 Uhr: France Terrier (Präsidentin Deontologie Kommission ICOM Schweiz, Zürich): Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten in Schweizer Museen

14.00 Uhr: Christoph Reusser (Professor und Leiter Institut für Archäologie, Universität Zürich): Museen und Provenienzen: Eine Fallstudie zur Bewahrung und Restitution von gefährdeten Kulturgütern
14.15 Uhr: Carine Simoes (Stv. Leiterin Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, Bundesamt für Kultur, Bern): Finanzhilfen für Museen zu Gunsten der Erhaltung des kulturellen Erbes anderer Staaten
14.30 Uhr: Fragen und Antworten

14.45 Uhr: Kaffeepause

15.15 Uhr: Bertold Müller, Geschäftsführer (Christie’s Zürich): Die Herausforderungen der Sorgfaltspflichten für den Kunsthandel
15.30 Uhr: Pierre Gabus (Präsident Stiftung für Kunstrecht, Avocat, Genf): Die Herausforderungen der Sorgfaltspflichten für die Sammler
15.45 Uhr: Marc-André Haldimann (Assoziierter Forscher ARP, Universität Bern): Der illegale Handel mit syrischen Kulturgütern
16.00 Uhr: Fragen und Antworten
16.15 Uhr: Yves Fischer (Stv. Direktor Bundesamt für Kultur, Bern): Synthese und Schlusswort

16.30 Ende der Tagung

Die Anmeldung erfolgt elektronisch im Internet. Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos. Die Anzahl der Teilnehmenden ist beschränkt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldefrist: 25. Mai 2015

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an:
Luana Faiazza oder Sandra Renaud, Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, BAK Tel: +41 58 462 03 25 oder per E-Mail.

Für weitere Informationen zum Kulturgütertransfergesetz besuchen Sie die Seite des BAK.