von Annika Backe
30. März 2017 – Es erinnert ein wenig an den Film „Good Bye, Lenin!“, wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen. Seit 2014 fragten sich vier Museen auf der Krim, ob sie ihre in den Westen ausgeliehenen Goldschätze zurückbekommen. Während der Ausstellung hatte Russland die Schwarzmeer-Halbinsel seinem Staatsgebiet hinzugefügt, was weder die Ukraine noch die internationale Staatengemeinschaft anerkennen. In der Frage, an welchen Eigentümer denn die Kunstwerke zurückzugeben seien, sprach eine Richterin in Amsterdam das Urteil.
Die Skythen waren in der Antike für ihre Künste im Reiten und Bogenschießen sowie in der Goldverarbeitung bekannt. Foto: PHGCOM / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0
Am 14. Dezember 2016 verfügte sie, dass die Leihgaben, darunter ein 2400 Jahre alter Prunkhelm des Reitervolks der Skythen, an die Ukraine zurückzugeben seien. Im Urteil berief sie sich auf das UNESCO-Kulturgutübereinkommen von 1970 und führte aus: „Weder die Krim noch die autonome Republik der Krim sind souveräne Staaten. Fest steht: In dem Moment, als die Objekte ausgeführt wurden, war die Krim Teil des souveränen Staates der Ukraine.“
Die Reaktionen
Damit wies das Gericht die Rückgabeforderungen der vier Krim-Museen ab, in denen Besucher von den spektakulärsten Exponaten seit drei Jahren nur Fotos an den Wänden sehen können. So zeigen sich die dortigen Kuratoren enttäuscht und bezeichneten das Urteil als politisch motiviert.
Erwartungsgemäß bewertet die Ukraine den Richterspruch dagegen als positiv. In einem Interview mit dem ZDF heute-journal sagte die Stellvertretende Kulturministerin, Svetlana Fomenko, dass natürlich alle Kulturgüter auf die Krim zurückkehrten, und zwar in dem Moment, in dem die russische Invasion beendet würde. Das russische Kulturministerium in Moskau zeigt sich verschnupft und nennt das Urteil einen äußerst negativen Präzedenzfall.
Die Rückgabe
Die mehreren Hundert Leihgaben, die 2014 in der Ausstellung „Die Krim: Gold und Geheimnisse des Schwarzen Meeres“ in Bonn und dann in Amsterdam gezeigt wurden, sollen laut richterlichem Urteil für weitere drei Monate an einem geheimen Ort in den Niederlanden aufbewahrt werden. Die endgültige Rückgabe wird sich aber wohl verzögern. Schließlich kündigte die Direktorin der leihgebenden Museen bereits eine Berufung an. Das rechtliche Tauziehen um das Gold von der Krim geht also in die nächste Runde.
Das heute-journal-Interview können Sie sich hier ansehen.
Im September 2014 berichtete die MünzenWoche bereits über „Das Krimgold als Zankapfel zwischen Ost und West“.
Das UNESCO-Kulturgutübereinkommen können Sie im Wortlaut hier lesen.
Und mehr über das Volk der Skythen erfahren Sie in diesem Dossier von scinexx.