11. Mai 2017 – Bayern ist das einzige deutsche Bundesland ohne Schatzregal. Nicht der Staat erwirbt automatisch das Eigentumsrecht an Bodenfunden, sondern diese werden zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Finder geteilt (sogenannte Hadrianische Teilung).
Die SPD hat am 26. November 2014 einen Gesetzesentwurf (Drs. 17/4481) eingebracht, der vorsah, auch in Bayern ein Schatzregal einzuführen. So solle Raubgräberei unterbunden und eine „nachhaltige Eigentumsregelung eines archäologischen Schatzfundes“ geschaffen werden.
In der Ersten Lesung am 2. Dezember 2014 diskutierte der Bayerische Landtag intensiv die Vorzüge und Probleme der aktuellen Hadrianischen Teilung und eines Schatzregals. Nach dieser Aussprache wurde der Gesetzesentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen. Dieser empfahl am 16. März 2017, die bisherige Rechtslage beizubehalten.
Am 25. April 2017 hat der Bayerische Landtag in seiner öffentlichen Sitzung den Gesetzesentwurf der SPD zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes in Zweiter Lesung erneut behandelt und abgelehnt. Somit steht fest: Bayern wird kein Schatzregal einführen. Allerdings wiesen die Abgeordneten Thomas Goppel und Kultusminister Ludwig Spaenle (beide CSU), darauf hin, dass man die bisherige Regelung für verbesserungsfähig halte und überarbeiten wolle: „Bayern erwägt den Strategiewechsel in vollem Umfang.“
Über das Schatzregal informiert ein Wikipedia-Artikel ebenso wie über die Hadrianische Teilung.
Die Vorgangsmappe des Landtages mit den detaillierten Sitzungsprotokollen können Sie hier einsehen.