17. August 2017 – Der Verband der deutschen Münzenhändler (VdDM) e.V. setzt sich auch ein Jahr nach Inkrafttreten der strittigen Neufassung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) mit aller Kraft dafür ein, dass das Gesetz tatsächlich Kulturgut schützen kann, statt ganze Generationen von Sammlern zu kriminalisieren. Dazu wird der Austausch mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gepflegt.
Hauptkritikpunkt: Einfuhrgenehmigung durch Herkunftsstaat
Hauptkritikpunkt des VdDM e.V. ist die Auffassung der Bundesregierung, dass derjenige, der Kulturgut einführt, in irgendeiner Art und Weise belegen müsse, dass die Einfuhr rechtmäßig (also auch die Ausfuhr aus dem Herkunftsstaat rechtmäßig) war oder sich das betreffende Objekt zumindest vor den jeweiligen Stichdaten 31.12.1992 bzw. 26.04.2007 außerhalb des jeweiligen Herkunftsstaates befunden habe (vergl. hierzu KGSG § 32).
Das ist zwar gut gemeint, aber im Bereich des Münzhandels unlogisch und nicht praktikabel. Insbesondere beim Münzhandel liegen regelmäßig derartige Dokumente nicht vor, und es ist auch nicht mehr nachvollziehbar, wann die Münze den Herkunftsstaat verlassen hat. Das liegt in der Natur der Sache, weil gerade Münzen seit Jahrhunderten und im Fall der Antike seit Jahrtausenden weltweit umlaufen. Die Auffassung der Bundesregierung, dass man sich zur Not beim Herkunftsstaat rückversichern müsse, ob die Ausfuhr bzw. die Einfuhr unbedenklich sei, lässt bemängeln, dass es im internationalen Rechtsverkehr üblich ist, Ausfuhrgenehmigungen des Staates der letzten Belegenheit zu akzeptieren.
Vorgaben sind nicht praktikabel
Das von der Bundesregierung geforderte Vorgehen, sich vom Herkunftsland die Unbedenklichkeit der Ausfuhr bescheinigen zu lassen, krankt schlicht an der Praktikabilität. EU-Behörden haben anlässlich von Tests durch VdDM-Mitglieder auf eine körperliche Vorführung der entsprechenden Münzen bestanden, was mit einem Zeitaufwand von mehreren Monaten und nicht unerheblichen Kosten verbunden war. Diese hohen Hürden für Sammler, mit denen eine vergleichsweise sehr kleine Menge an illegalem Handel unterbunden werden soll, jedoch im schlechtesten Fall deutsche Sammler en gros kriminalisiert werden, können in der Praxis nicht bestehen und dienen nicht dem eigentlichen Zweck des Gesetzes.
Prinzip des Belegenheitsstaates
Der VdDM fordert, mindestens EU-weit ein funktionierendes Ausfuhrgenehmigungsverfahren nach dem Prinzip des Belegenheitsstaates zu installieren, um wirkungsvoll illegalen Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen, statt en passant und zudem gegen EU-Recht verstoßend, den legalen Marktplatz Deutschland trockenzulegen und im schlimmsten Fall zu kriminalisieren.
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