Glückliches Ende des „Falls Krombach“: Münzsammlung zurückgegeben

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25. August 2011 – Nach über zwei Jahren erhielt Alexander Krombach seine Münzsammlung zurück, die auf Betreiben des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst beschlagnahmt worden war.

Herr Krombach hatte im Jahre 2005 über eBay fünf spätrömische Bronzemünzen zum Preis von insgesamt 5,03 Euro erworben. Er war einer von 338 unbescholtenen Münzensammlern, die in Hessen wegen Hehlerei angezeigt wurden, weil sie Münzen ohne Herkunftsnachweis über die Internetplattform eBay gekauft hatten.

Sein Haus wurde am 4. Dezember 2008 durchsucht, seine ganze antike Münzensammlung beschlagnahmt. Aber die Staatsanwaltschaft b. d. LG Limburg – AußensteIle Wetzlar erkannte schnell, dass an den Vorwürfen nichts dran war und stellte das Ermittlungsverfahren am 12. 2. 2009 gem. § 170 Abs. 2 StPO ein. In der Einstellungsverfügung wurde bestätigt, dass es für den Besitz antiker Münzen keines Herkunftsnachweises bedarf.

Das aber ließ das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, HMWK, nicht ruhen. Ohne die Rückgabe durch die Staatsanwaltschaft abzuwarten, beschlagnahmte es kurzerhand die Münzensammlung zum zweiten Mal. Es folgte die Anfechtungsklage des Sammlers zum Verwaltungsgericht Gießen, das am 6. Mai 2010 die Rechtwidrigkeit der Maßnahme feststellte.

Diese eindeutige Entscheidung des VG Gießen überzeugte das Ministerium noch nicht. Es stellte einen Antrag auf Zulassung der Berufung, der am 4. Juli 2011 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel durch Beschluss (Az.: 8. A 1526/10.Z) als unbegründet zurückgewiesen wurde. Herr Krombach bekam am letzten Freitag seine Sammlung zurück. Er musste zwei Jahre und acht Monate auf diesen Augenblick warten.

Die Münzenwoche berichtete bereits mehrfach über den Fall. Um einen Überblick zu gewinnen, lesen Sie am besten den Beitrag.

Münzensammeln in Hessen – Die Chronik des „Falls“ Alexander Krombach.

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Was das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst nicht darf!

Dass es für das Sammeln von Münzen keines Herkunftsnachweises bedarf, lesen Sie in dieser Meldung.