Das amerikanische Anti-Fälschungs-Gesetz

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von Ursula Kampmann

8. Januar 2015 – Es gibt ein Sprichwort unter Sammlern: Jeder ist schon einmal auf eine Fälschung hereingefallen, und diejenigen, die das Gegenteil behaupten, haben bis heute nicht gemerkt, welche ihrer Münzen falsch sind.

Das Problem mit numismatischen Fälschungen ist uralt, hat sich aber verschärft, seit in den letzten Jahren in Niedriglohnländern mit einem großen Einsatz an modernster Technik Münzen gefälscht und über das Internet als Fälschungen vertrieben werden. Kein Gesetz hindert einen daran, eine Fälschung auf so einer Seite zu kaufen und sie – ohne ausdrücklich zu erwähnen, dass es sich um eine Fälschung handelt – weiterzuverkaufen. In fast allen Ländern sind die Gerichte in so einem Fall hilflos. Das Fälschen von nicht mehr kursfähigen Münzen steht nicht unter Strafe, genauso wenig wie der Verkauf. Lediglich der Akt des Betrugs, wenn man also gefälschte Münzen als echt anbietet, kann juristisch geahndet werden. Wer also behauptet, er wisse nicht, was er da verkaufe, geht in der Regel straffrei aus.

Dies gilt seit dem 19. Dezember 2014 nicht mehr für die Vereinigten Staaten von Amerika. Dort unterzeichnete Präsident Obama den Collectible Coin Protection Act. Dieser stellt, nachdem in einem Gesetz von 1973 bereits der Vertrieb und der Import von Fälschungen juristisch relevant wurde, auch den Vertrieb von Fälschungen unter Strafe. Geschädigte können gegen einen Händler oder Privatmann, der ihnen wissentlich eine falsche Münze verkauft hat, einen Zivilprozess führen, um die Ankaufskosten zurückzuerhalten. Dabei ist der Ort, an dem der Beklagte residiert, nebensächlich. In den Vereinigten Staaten kann der Prozess auch gegen im Ausland angesiedelte Personen und Firmen geführt werden.
Ferner schützt das neue Gesetz die Marke besser. Damit haben zum Beispiel Grading-Firmen die Möglichkeit, einen Prozess anzustrengen, wenn ihr Markenname dazu missbraucht wurde, Fälschungen aufzuwerten, sprich die Fälschung gleich in einem gefälschten Slab anzubieten. Selbstverständlich können auch Firmen diese Regelung nutzen, die unter einer Marke numismatische Produkte für den Verkauf anbieten.

Natürlich wird dieses Gesetz dem Jahrhunderte alten Problem der numismatischen Fälschungen kein schnelles Ende bereiten. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, etwas zum Schutz der Sammler zu tun. Der beste Schutz gegen Fälschungen ist es allerdings immer noch, bei Händlern zu kaufen, die für die Echtheit ihrer Münzen garantieren.

Hier finden Sie alle Details zu der am 19. Dezember 2014 vom Kongress angenommenen Gesetzesänderung.

Genaueres finden Sie bei Coin Update.

CoinNews berichtete ebenfalls über die Gesetzesänderung.