Das französische Loi Patrimoine, ein Gesetz gegen den Umlauf und die Konservierung von archäologischen Daten

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21. Januar 2016 – Seit Ende September 2015 berät das französische Parlament über einen Gesetzesentwurf, der sich mit “Kultur: Die Freiheit von Gestaltung, Architektur und Erbe” übersetzen lässt. Dieser Entwurf zum Kulturgüterschutz (Loi Patrimoine) hat weitreichende Konsequenzen auch für das Sammeln von Münzen, da es private Finder davon abhalten könnte, ihre Funde zu melden. Hier lesen Sie eine Einschätzung von Cgb.fr.

Mögliche Auswirkungen auf das Sammeln von Münzen

Wie wird sich der genannte Gesetzesentwurf auf das Sammeln von Münzen auswirken? Artikel L541-4 des geplanten Gesetzes stellt jedes bewegliche archäologische Objekt, das außerhalb einer archäologischen Grabung auf Land gefunden wurde, das nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gekauft wurde, unter den Besitz der französischen Regierung: [… Bewegliche archäologische Objekt gehören dem Staat, wenn sie während einer archäologischen Maßnahme als Zufallsfund entdeckt werden,… ]

Artikel 20 des geplanten Gesetzes “Kultur: Die Freiheit zur Gestaltung, Architektur und Erbe” wurde nach der ersten Lesung am 2. Oktober 2015 in der Französischen Nationalversammlung angenommen. Seitdem wird im Senat darüber diskutiert (da Frankreich über ein 2-Kammer-Systen verfügt).
Selbst wenn dies eine begrüßenswerte Absicht zum Schutz und der Überwachung archäologischer Objekte als einer der Inbegriffe kulturellen Erbes darstellt, besteht doch das Risiko einer solchen Maßnahme darin, dass es Finder dazu verleiten könnte, ihre Funde nicht mehr länger offiziell anzuzeigen.

Zwei mögliche Szenarien

Abhängig vom Zeitpunkt, zu dem der Grund und Boden erworben wurde, sind zwei Szenarien für Finder möglich, sollte das Gesetz denn endgültig verabschiedet werden:
1 – Finder könnten den hälftigen Besitz an den gefundenen Objekten verlangen
2 – Findern könnten jegliche Besitzrechte abgesprochen werden. Darüber hinaus stellt dieser Artikel eine klare Verletzung des Rechtes der Gleichheit aller Bürger nach der Französischen Verfassung dar. 

Ein solches Vorgehen wird sicher keine Privatperson mehr motivieren, ihre Zufallsfunde anzuzeigen. Das würde sich nachteilig auf das historische Wissen auswirken und liefe der eigentlichen Intention zuwider. Personen, die archäologische Artefakte finden, werden wahrscheinlich dazu verleitet, einen anderen Fundort als den tatsächlichen zu nennen. Die Verzeichnisse archäologischer Fundorte würden damit inkorrekt, und auf der Basis solcher Erklärungen wäre es nicht mehr möglich, archäologische Arbeiten an der Fundstelle durchzuführen. Ein Fundstück ließe sich also nicht mehr mit einem bestimmten archäologischen Kontext verbinden.

Drei Änderungsvorschläge bislang abgelehnt

Drei von Cgb.fr vorgeschlagene Änderungsanträge wurden von Angehörigen der Versammlung während einer Debatte in der Französischen Nationalversammlung eingebracht, um das Prinzip der Aneignung archäologischer Objekte, ob zufällig gefunden oder nicht, durch den Staat in Frage zu stellen. Nicht überraschend wurden alle drei Änderungsvorschläge abgelehnt; da sie aber an die Nationalversammlung gerichtet sind, hoffen wir, dass der Französische Senat die Sache in einem etwas anderen Licht betrachten und zu einem angemesseneren Urteil kommen wird. 

Im gleichen Zusammenhang brachte das Conseil Constitutionnel (der Französische Staatsrat, eine öffentliche Institution, die die Regierung besonders bei Gesetzesentwürfen berät), seine starken Vorbehalte zum Ausdruck gegenüber einer Annahme des privaten Besitzrechtes an Objekten, die zufällig und ohne Beteiligung der französischen Regierung gefunden wurden. 

Der französische Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat hat sich am 22. Juni 2015 ebenfalls ablehnend geäußert, indem er hervorhob, dass diese Maßnahme sich negativ auf den Schutz und die Förderung zufällig gefundener archäologischer Artefakte auswirken würde. 

Ungeachtet dieser ablehnenden Stellungnahmen geht der Gesetzesentwurf weiterhin seinen Gang, rigoros verteidigt von Fleur Pellerin, Frankreichs Ministerin für Kultur und Kommunikation. 

Das Team von Cgb.fr sammelt seit fast zwei Jahren Unterstützung gegen die geplante Gesetzgebung. Kommentare zu diesem Gesetz und seinen Auswirkungen lesen Sie in diesem Blog.

Hier finden Sie die Website von Cgb.fr.

Mehr zum geplanten Gesetz finden Sie hier

Wenn Sie wissen möchten, wie z. B. England mit dem Thema umgeht, lesen Sie bitte hier mehr über das Portable Anqituities Scheme.

Und hier finden Sie eine Reihe von Artikeln, in denen die MünzenWoche über die Regelungen in Deutschland berichtete.