Der ILLICID-Schlussreport ist publiziert

Bild von mohamed Hassan auf Pixabay.
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Die IADAA hat festgestellt, dass im April der ILLICID-Schlussreport publiziert und bei der Technischen Informationsbibliothek (TIB) in Hannover hinterlegt wurde.

Der neunseitige Bericht legt detailliert die Methodik der Studie dar, listet die beteiligten Partner und zeigt die Qualität der Recherche auf.

Projektstart

Zur Erinnerung an die ambitionierten Ziele des Projekts sei hier noch einmal das offizielle Informationsblatt zum Projektstart vom 10. April 2015 zitiert:

Motivation

„Gewinne aus illegalem Handel mit Kulturgütern sind ein wichtiges Standbein der organisierten Kriminalität. Dabei bestehen Verbindungen zum Rauschgift- und Waffenhandel, zur Geldwäsche sowie zur Terrorismusfinanzierung. Zurzeit gibt es weder belastbares Zahlenmaterial zum jährlichen Umfang des illegalen Handels mit Kulturgütern in Deutschland noch leistungsfähige Verfahren zur Erhebung der entsprechenden Fakten.“

 Bereits 2015 beunruhigte es Sammler sowie Münz-, Antiquitäten- und Kunsthändler, dass in dieser Einleitung etwas als Faktum gesetzt wurde, das noch gar nicht untersucht worden war und zu dem anerkanntermaßen keine belastbaren Daten vorlagen. Wie konnte man wissen, dass illegaler Handel mit Kulturgütern „ein wichtiges Standbein der organisierten Kriminalität“ war, bevor die Untersuchung überhaupt begonnen worden war? Diese Annahme am Anfang eines solchen Forschungsprojektes war unratsam und unwissenschaftlich, denn damit riskierte man, dass die Forscher nur darauf hinarbeiteten, die bestehende These zu bestätigen.

Ziele und Vorgehen

„Das Vorhaben ILLICID macht es sich zur Aufgabe, das Dunkelfeld ‚Illegaler Handel mit Kulturgut in Deutschland‘ zu erforschen. In einer Pilotstudie sollen Daten zu gehandelten Objekten, Größenordnungen, Akteuren, Netzwerken, Handlungsroutinen sowie Gewinn- und Geldwäschepotenzial erhoben werden. Das Projekt konzentriert sich auf antike Kulturgüter aus dem östlichen Mittelmeerraum, da durch die jüngsten politischen Entwicklungen in dieser Region Raubgrabungen, Plünderungen von archäologischen Stätten sowie illegaler Kunsthandel dramatisch zugenommen haben.“

Erwartete Ergebnisse

ILLICID hatte außerdem zum Ziel, einen Praxisleitfaden mit Handlungsempfehlungen im Bereich Kulturguthandel zu entwickeln. Des Weiteren war geplant, eine Datenbank für die systematische Dokumentation von legal und illegal gehandelten Kulturgütern aufzustellen, in der unter anderem verdächtige Auktionen verzeichnet würden. Untersuchungsbeauftragte sollten diese Informationsquelle zukünftig über eine App abrufen können.

Probleme der Studie

Zusammengefasst startete ILLICID

  • unter der Annahme, dass illegaler Handel mit Kulturgütern „ein wichtiges Standbein der organisierten Kriminalität“ war, wobei eingeräumt wurde, dass keinerlei belastbare Daten zur Bestätigung dieser These vorlagen;
  • unter Anerkennung dessen, dass es keine leistungsfähigen Verfahren zur Erhebung dieser Daten gab, jedoch mit der Absicht, solche zu entwickeln;
  • mit dem Ziel, belastbare Daten zu illegalem Material zu erheben, einschließlich zum Umfang von illegalem Handel, Netzwerken und Geldwäsche;
  • mit dem Ziel, effektive Strategien zur Bekämpfung von Kriminalität zu entwickeln;
  • in der Erwartung, ausreichend vertrauenswürdige Ergebnisse zu erlangen, um eine Datenbank legaler und illegaler Kunstgegenstände zu erstellen, die über eine App genutzt werden könnte, sowie einen Praxisleitfaden mit Handlungsempfehlungen im Bereich der Kulturgüter.

Diese Zielsetzungen wurden anderswo übernommen, so auch im Artikel „Global Network for Protecting Cultural Heritage“, den die Stiftung Preußischer Kulturbesitz veröffentlichte. Es wiederholte sie auch der Projektleiter Dr. Markus Hilgert an der UNESCO-Konferenz zu Plünderung und illegalem Handel von Kulturgütern am 15. Mai 2017. Er sagte dort, beim ILLICID-Projekt ginge es darum, kriminologische Verfahren im Bereich des illegalen Antiquitätenhandels zu entwickeln und Wege zu finden, um Daten zu erheben und die Finanzierung von Terrorismus aufzudecken. Er führte aus, dass dabei Daten quantifiziert sowie deren Qualität ermittelt werden müssten, wobei systematische, kommentierte Objektbestände (Objekt-Datenbanken) entwickelt und mit allen Stakeholdern (vermutlich auch dem Kunstmarkt) zusammengearbeitet werden müsste.

Dauer und Kosten

Gemäß dem Informationsblatt startete das 1,2 Millionen Euro teure Projekt im Februar 2015 und sollte seine Ergebnisse drei Jahre später im Februar 2018 vorlegen. Der Abschluss des Projekts wurde zunächst von Februar auf September 2018 und dann erneut auf April 2019 verschoben.

Und hier nun die Ergebnisse

Der Schlussbericht von April 2019 beschreibt ILLICID als „die erste systematische Verfahrensdokumentation und -bewertung im Rahmen von Dunkelfeldforschung zum Handel mit Kulturgut in Deutschland.“

  • In einem Zeitraum von zwei Jahren, vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2017, wurden insgesamt 356.500 Objekte untersucht; bei 6.133 (1,7%) davon handelte es sich potenziell um Antike Kulturgüter aus dem östlichen Mittelmeerraum (AKOM). Der Teilbereich AKOM umfasst Länder wie Griechenland, Zypern und Ägypten, die nichts mit dem derzeitigen Syrienkonflikt oder dem Irak zu tun haben.
  • Über die Hälfte dieser Objekte (3.375) wurden als Konvolute angeboten. Wie der Abschlussbericht erklärt, „erschwerte [dies] die Analyse der Einzelobjekte und ihrer Provenienzen, da zumeist nur Überblickfotografien und allgemeine Informationen zur Provenienz [der Konvolute] vorlagen.“
  • Weiter ergab sich im Rahmen von ILLICID, dass 2.387 Objekte „potenziell“ aus Syrien und dem Irak stammten (24% davon wurden als Fälschungen betrachtet). Nur 853 davon wurden als Einzelstücke angeboten, d. h. die verbliebenen über 1.500 Objekte in dieser Gruppe waren von sehr geringem Wert.
  • Gemäß den Analysen sind nur 24% der 6.133 Objekte (sehr) wahrscheinlich authentisch. (Die übrigen 76% setzten sich wie folgt zusammen: Für 61,5% lagen nicht genügend Informationen vor, um die Authentizität zu beurteilen, bei 12% bestand ein Fälschungsverdacht und 2,5% waren falsch klassifiziert worden.)

Die Betrachtung der Werte der untersuchten Objekte ergab Folgendes:

  • Im Laufe der zwei Jahre wurden von den 6.133 AKOM 3.245 (52,9%) verkauft, wobei ein Gesamtumsatz von 1.693.674 € erzielt wurde. Dies entspricht einem Durchschnittswert von ca. 850.000 € pro Jahr.
  • Der Großteil der Gebote (71%) startete unter 1000 € (10% unter 100 €).
  • Nur 14% hatten einen Anfangspreis über 1000 €.
  • Für 15% der Gebote konnte kein Anfangspreis ermittelt werden.
  • Über die Hälfte der Objekte (3.375) wurden als Konvolute angeboten (was einen sehr niedrigen Wert suggeriert).

Zusammenfassung der Ergebnisse

Sofern die IADAA den Bericht nicht falsch verstanden hat, hat ILLICID nach zwei Jahren Forschung Folgendes ergeben:

  • 133 Objekte (1,7% aller untersuchten) waren potenziell von Interesse, da sie zum Segment AKOM gehörten.
  • Davon kamen 2.387 „potenziell“ aus Syrien oder dem Irak, was jedoch nicht bestätigt wurde.
  • Lediglich 3.245 (52,9%) der Objekte von Interesse wurden verkauft, zu einem Durchschnittspreis von knapp über 500 €, der jedoch stark von 498 potenziell hochwertigen griechischen Vasen und römischen Glasgefäßen sowie 506 ägyptischen Skulpturen, Uschebti und Skarabäen beeinflusst wurde.

Der Bericht identifiziert nirgends illegal gehandelte Waren oder jegliche Form von Terrorismusfinanzierung, was das oberste Ziel des ganzen Projekts war.

Verdächtige Verkäufe

Bei der einzigen Stelle, wo der Bericht kriminelle Aktivitäten andeutet – diese jedoch nicht offen als solche bezeichnet –, handelt es sich um den Abschnitt, in dem effektiv vom Pfad der ordnungsgemäßen wissenschaftlichen Analyse abgewichen wird. So erscheint auf Seite 5 eine Tabelle mit dem Titel „Objektwanderung“. Dazu heißt es: „Mehrfach wurde beobachtet, dass projektrelevante Objekte ohne nachvollziehbare Provenienz erst in Deutschland gehandelt wurden, um danach zu einem vielfach höheren Preis im Ausland verkauft zu werden“. Es folgt eine Liste von vier Objekten (eines aus dem Irak, eines aus Syrien und zwei aus Ägypten), die wegen ihrer Preisdifferenzen zwischen den Verkäufen in Deutschland und den USA bzw. dem Vereinigten Königreich als verdächtig erachtet werden.

Es handelt sich um folgende Objekte:

  • Terrakotte aus dem Irak – Anfangspreis in Deutschland: 200 € / Verkaufspreis in Deutschland: 260 € / Verkauft sechs Jahre später in den USA für 17.500 $.
  • Idol aus Syrien oder dem Libanon – Anfangspreis in Deutschland: 640 € / Verkaufspreis in Deutschland: 800 € / Verkauft ein Jahr später in den USA für 2.400 $.
  • Mumienmaske aus Ägypten – Anfangspreis in Deutschland: 480 € / Verkaufspreis in Deutschland: 1.200 € / Verkauft zwei Jahre später in den USA für 4.265 $.
  • Figurine aus Ägypten – Anfangspreis in Deutschland: 2.400 € / Verkaufspreis in Deutschland: 43.000 € / Verkauft zwei Jahre später im Vereinigten Königreich, Anfangspreis auf Nachfrage: 50.000 £.

Jeder, der den Markt kennt, wird zustimmen, dass schwer verständlich ist, wie dies ein Beweis für illegale Aktivitäten sein sollte. Der Preisanstieg für die Terrakotte beispielsweise könnte ganz einfach das Ergebnis eines Bietergefechts zwischen zwei oder mehreren zielstrebigen Sammlern sein oder das Resultat einer Neubewertung des Objekts, oder aber ihr wahrer Wert wurde beim ersten Verkauf schlicht noch nicht erkannt.

Der Preis für das Idol hat sich innerhalb eines Jahres verdreifacht, aber das kann dieselben Gründe haben oder einfach daran liegen, dass ein solches Objekt bei US-amerikanischen Sammlern begehrter ist als in Deutschland, wo der Markt bedeutend kleiner ist.

Auch für den Preisanstieg der Mumienmaske lassen sich dieselben möglichen Gründe anführen, während die Figurine offenbar zunächst viel zu niedrig bewertet und ihr wahrer Wert dann beim ersten Verkauf erkannt wurde.

Zusammengefasst scheint dieser Abschnitt des Berichts also keinen Schritt in Richtung der Ziele des ILLICID-Projekts zu machen, sondern er deutet vielmehr darauf hin, dass die Beteiligten nicht verstehen, wie der von ihnen untersuchte Markt unter gewöhnlichen, legalen Umständen funktioniert, weshalb sie durchaus normale Ereignisse als mögliche Geldwäsche missdeuten. So heißt es dort: „Aus wissenschaftlicher Sicht ist ein Geldwäschepotential nicht auszuschließen, jedoch auch nicht zwangsläufig anzunehmen.“ Bloß ein Verdacht also, kein Beweis.

Fazit

Im Hinblick auf die gesetzten Ziele und Dr. Hilgerts Ansprache bei der UNESCO-Konferenz im Mai 2017: Inwieweit hat die Studie gemäß dem Report ihre Intentionen erreicht?

Wurden effektive kriminologische Verfahren im Bereich des illegalen Antiquitätenhandels entwickelt?

Das ist schwer zu sagen. Der Bericht legt detailliert die Methodik und die Partnerschaften dar, doch wenn es zu Ergebnissen kommt, wird oftmals angeführt, dass aufgrund fehlender Informationen keine Aussagen getroffen werden können. Spezielle Software, unter anderem eine App, wurde entwickelt und für den Sommer wurde ein Anweisungshandbuch für Stakeholder angekündigt, aber Hinweise auf die Verlässlichkeit oder Nützlichkeit der Informationen, zu denen die Software Zugang bietet, gibt es keine.

Wurden Wege gefunden, um Daten zu erheben und den Umfang von illegalem Handel und Terrorismusfinanzierung aufzudecken?

Gewiss, Daten wurden erhoben, doch zeigen die Zahlen im Report, dass der Anteil potenziell relevanter Objekte am gesamten untersuchten Material marginal war (1,7%). Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass nur ein Viertel der potenziell relevanten Objekte mit Sicherheit als authentisch erachtet werden kann und dass bei den meisten übrigen Objekten die notwendigen Informationen fehlten, um die Authentizität definitiv zu beurteilen. Unklar bleibt, wie originell und bahnbrechend die Methodik war – sie scheint sich nicht wesentlich von der anderer Studien zu unterscheiden. Klar ist hingegen, dass das Projekt keinerlei Erkenntnisse im Zusammenhang mit Terrorismus erlangt hat und nicht in der Lage war, den Umfang von illegalem Handel zu beurteilen; im Bericht wird nicht einmal behauptet, dass dies erreicht worden sei.

Wenngleich der Report dies nicht spezifiziert, scheint es, dass die untersuchten Kataloge vornehmlich von deutschen Auktionshäusern stammen, die sich auf den Verkauf von Antiken spezialisiert haben, sowie von Antikenhändlern und Online-Angeboten. Es wird nicht erwähnt, ob irgendetwas von dem untersuchten Material als kategorisch illegal oder auch nur höchstwahrscheinlich illegal einzustufen ist. Zudem wird nicht erläutert, inwiefern eine Studie des legalen Marktes Aufschluss über kriminelle Aktivitäten geben kann. Ein Anhang mit den Quellen wäre hilfreich gewesen.

Nach vier Jahren bei einem Budget von mehr als einer Million Euro (wie viel tatsächlich ausgegeben wurde, ist unbekannt) ist schwer erkennbar, in welchem Maße das ILLICID-Projekt überhaupt Erfolg bei der Erreichung seiner hoch gesteckten Ziele hatte. Beweise für terroristische Aktivitäten wurden keine geltend gemacht oder vorgelegt, die Größenordnung illegalen Handels konnte nicht ermessen werden und offenbar wurde auch kein verlässliches und konsistentes Verfahren gefunden, um nennenswerte Daten im Kampf gegen Kriminalität zu erheben und zu analysieren.

Während ILLICID lief, sprach Dr. Hilgert nicht nur bei der UNESCO, um für das Projekt und seine Arbeit zu werden, sondern gab auch nicht weniger als sechs Videointerviews über das Projekt, seine Ziele und die zu erwartende Wirkung, die auf YouTube veröffentlicht wurden. Doch nun, da der Abschlussbericht endlich vorliegt, nach einer Verlängerung um mehr als ein Jahr, wurde dieser still und leise in einer Bibliothek archiviert, ohne dass irgendeine Art von Diskussion der Ergebnisse stattgefunden hat. Was soll man davon halten?

Ein drakonisches Kulturgesetz auf der Basis von Nichts

Seit die Bundesregierung 2014 verkündete, dass man strengere Regeln für den Kunstmarkt bräuchte, haben offizielle Sprecher mehrfach Dinge wiederholt, die sich inzwischen als unbegründete Behauptungen erwiesen haben, nämlich dass der illegale Handel mit Kulturgütern ein „Milliardengeschäft“ sei, „an dritter Stelle nach Rauschgift- und Waffenhandel“ stehe, dass Deutschland „die Drehscheibe für illegalen Handel mit Kulturgütern“ sei und dieser „stetig zunehmende Handel“ in Verbindung zu „organisierter Kriminalität“ stehe und „die Erlöse zur Terrorismusfinanzierung verwendet“ würden.

Mit diesen Behauptungen sollten strengere Gegenmaßnahmen legitimiert werden, obwohl diejenigen, welche die Behauptungen aufstellten, zugeben mussten, dass sie keine Beweise zu deren Untermalung hatten. Das ILLICID-Projekt, mit seinem wissenschaftlichen Ansatz und seiner Unterstützung diverser Institutionen, war aufgelegt worden, um diese Beweise zu erbringen und „Größenordnungen, Akteure, Netzwerke, Handlungsroutinen sowie Gewinn- und Geldwäschepotenzial“ zu erfassen. Nach zwei Jahren der Untersuchungen sowie einem Jahr Verlängerung für die Präsentation seiner Analyse liegt nun ein neunseitiger Bericht vor, der zeigt, dass dies nicht erreicht wurde.

Den deutschen Zoll, der in den letzten fünf Jahren keinerlei Beschlagnahmungen in diesem Bereich vorgenommen hat, werden diese Ergebnisse nicht überraschen. Kunstmarktkenner und Sammler wussten von Anfang an, dass die Behauptungen unbegründet waren.

Trotz alledem müssen wir uns mit einem drakonischen Kulturgutgesetz herumschlagen, das den deutschen Kunstmarkt beschneidet und nun auch auf EU-Ebene exportiert wurde, wo Kommission und Parlament strenge Maßnahmen gegen „Terrorismusfinanzierung mit Kulturgütern“ gutgeheißen haben. Eigene Forschung der EU, in Auftrag gegeben von Deloitte, hat bereits gezeigt, dass keiner der 28 Mitgliedsstaaten von Belegen für dieses Problem berichtet hatte, und dennoch wurde die schädigende Gesetzgebung durchgepeitscht.

Am 17. April 2019 wurde die VERORDNUNG (EU) 2019/880 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern publiziert. Hätte der ILLICID-Abschlussbericht zu seinem ursprünglich geplanten Datum vorgelegen, also nicht viel später als Februar 2018, hätten die Ergebnisse, die das Fehlen von Beweisen aufzeigen, vielleicht dazu beitragen können, den unnötigen Schaden zu mildern, den die neue EU-Verordnung nun wahrscheinlich auf Europas legalen Kunstmarkt ausüben wird. Leider hat die Verlängerung bewirkt, dass der ILLICID-Schlussbericht nun zur selben Zeit wie die neue EU-Verordnung publiziert wurde. Ein Zufall?

Selbstverständlich berichtete die MünzenWoche bereits zum Start von ILLICID und hob dabei hervor, wie peinlich der unwissenschaftliche Ansatz war, die Ergebnisse einer Studie anzukündigen, bevor sie überhaupt durchgeführt wurde.