Der Rechtsstreit zwischen der Australischen und der Kanadischen Münzstätte geht in eine neue Runde

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von Ursula Kampmann

26. April 2018 – Während die Leiter der Münzstätten aus aller Welt sich in Seoul zur 30. Mint Directors Conference treffen, sind australische und kanadische Medien voll von Artikeln zur jüngsten Entwicklung des Rechtsstreits zwischen den beiden Münzstätten. Diese stehen vor Gericht wegen eines Verfahrens zum Farbauftrag auf Münzen, das schnell genug anzuwenden ist, um es für die Herstellung von Umlaufmünzen einzusetzen.

Neu sind jetzt auch die in Australien äußerst beliebten Münzen betroffen, die einem dort sehr verbreiteten Kinderbuch namens „Possum Magic“ gewidmet sind.

Bereits im März hatte die Royal Canadian Mint wegen fünf weiteren Emissionen mit Farb-Auftrag geklagt. Betroffen sind nun über 15 Mio. Stücke, darunter die Münzen mit Mohnblüten-Design, die anlässlich der Gedenktage der Gefallenen des 1. Weltkriegs zwischen 2015 und 2017 herausgegeben wurden, Olympiamünzen, von denen rund 12 Millionen in Umlauf gelangten, eine Münze für den Anzac-Day, einem Gedächtnistag zu Ehren der australischen und neuseeländischen Gefallenen und Veteranen, sowie die beliebten „Possum-Münzen“, eine Serie von Stücken, die sich auf ein beliebtes australisches Kinderbuch bezieht.
Die Royal Canadian Mint verlangt, dass alle Münzen, die sich noch auf Lager liegen, vernichtet werden, und dass der Profit für die verkauften Münzen sowie Schadensersatz an die Royal Canadian Mint gehen solle. Selbstverständlich verlangt sie auch, dass es der australischen Münzstätte gerichtlich verboten wird, dieses Farbauftrags-Verfahren weiterhin einzusetzen.

Die Royal Australian Mint nimmt diese Klage nicht verteidigungslos hin. Die australische Regierung hat als Verantwortliche für ihre staatliche Münzstätte eine Gegenklage eingereicht. Darin bestreitet sie, dass das Patent von 2006, das 2013 gewährt wurde, überhaupt eine rechtliche Grundlage gehabt hätte. Es hätte nicht genug Neues geboten, um darauf ein Patent zu gewähren. Australien listet darin kanadische, amerikanische und britische Patente auf, die vor dem neuen Patent öffentlich zugänglich waren. Außerdem beschreibt sie Details des australischen Verfahrens. Sie will nachweisen, dass das australische Verfahren nicht das kanadische kopiert.
Das letzte Argument der Australier ist wohl nur für Anwälte verständlich. Sie bestreiten, dass das Patent in dem konkreten Fall überhaupt anwendbar ist, da es sich um „das Tagesgeschäft im Dienste des Commonwealth“ gehandelt habe, was nach australischem Recht keine Verletzung des Patents darstelle.

Die nächste Anhörung wurde auf Juni 2018 festgelegt. Eines steht jetzt schon fest: Gewonnen haben die Anwälte, verloren beide Münzstätten – an Geld und an Reputation.

Selbstverständlich berichtete die MünzenWoche über die ursprüngliche Klage.

Den juristisch umfangreichsten Artikel zur neuen Klage lesen Sie in der kanadischen National Post.

Auch die BBC berichtete, allerdings nicht besonders ausführlich.

Die wohl prägnanteste Zusammenfassung bietet die Huffington Post.