von Hubert Lanz
27. Oktober 2016 – Im Herbst 1997 erhielt ich einen Anruf aus Bonn, damals noch Bundeshauptstadt, von Diethardt von Preuschen, der das Kulturgutschutzrecht stärker beeinflussen sollte als mir damals bewußt war. Er hat mich als Präsident des VddM (Verband der deutschen Münzenhändler) gebeten, für ein vom Arbeitskreis der Kunsthändler in Auftrag gegebenes Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer nachträglichen Klassifizierung eines Gegenstandes als nationales Kulturgut durch Thomas von Danwitz, den Mehrwertsteuerbetrag zu finanzieren. Gerne sagte ich das zu, wobei ich damals aber die FENAP (Föderation der Europäischen Münzenhändlerverbände) unter der Präsidentschaft von Giulio Bernardi von der NIP (Numismatici Italiani Professionisti) zur Finanzierung überreden konnte.
Diethardt von Preuschen (8. März 1935-26. August 2016). Foto: Familie.
Im Dezember 1997 konnte die buchstabengetreue Umsetzung der Richtlinie der EWG in buchstäblich letzter Minute aus der Regierungsvorlage herausgenommen werden und Diethardt wollte einen alternativen Gesetzestext erarbeiten, um diesen dann einzubringen. Letzendlich ist es ihm dann gelungen, ein liberales Umsetzungsgesetz mit der sogenannten „Listenregelung“ als letztes Gesetz der Regierung Kohl durch Bundestag und Bundesrat zu bringen, wo die Regierungsparteien schon keine Mehrheit mehr hatten.
Mit der rot-grünen Regierung begann die Bestrebung, die UNESCO-Konvention von 1970 zu unterzeichnen, die nach deutscher Auffassung bisher verfassungswidrig war. Erst unter Merkels erster Regierung, wurde 2007 das vollendet, was eigentlich bis 1998 verfassungswidrig war, also die Ratifizierung der UNESCO Konvention von 1970. Die Listenregelung blieb aber da auch in Kraft, wodurch Rechtssicherheit für Sammler und Händler gegeben war.
Das Feindbild kommender selbsternannter Kulturgutschützer war ab sofort die Listenregelung und 2014 folgte eine EU-Richtlinie unter Nummer 2014/60, die nunmehr im Jahre 2016 mit dem deutschen Kulturgutschutzgesetz umgesetzt und gerade in Kraft getreten ist. Diethardt konnte nicht mehr helfend für uns eintreten, da ihn seine Krankheit schon daran hinderte und sich auch die politischen Konstellationen geändert hatten. Es bildete sich ein breiter Konsens der Unwissenden, dass Kulturgüter weltweit zerstört werden, um den Terror zu finanzieren, auch seine Partei meinte auf den Zug aufspringen zu müssen und hat diese gefälschten ISIS-Finanzierungsberichte ungeprüft übernommen.
In den letzten Jahren seines Lebens ab 2004 hat er mit großem Erfolg zu Unrecht verfolgte Sammler und Händler bei Gericht vertreten, denen angebliche Hehlerei mit „illegal“ ausgeführten Münzen vorgeworfen wurde. Sein größter Erfolg war aber das 2010 erstrittene Urteil beim Bundesfinanzhof zur Ausfuhr einer Gruppe von antiken Münzen, welches er bereits vertreten von Thomas Württemberger nur mehr als Zuseher verfolgen konnte. Dieses Urteil hat auch in das aktuelle Kulturgutschutzgesetz Eingang gefunden und bleibt wohl für immer mit Diethardt von Preuschen verbunden.
Dr. Diethardt Freiherr von Preuschen von und zu Liebenstein wurde 1935 in Wiesbaden geboren, studierte in Heidelberg, Bonn und Kiel, promovierte dort mit der Arbeit zum „Rechtsschutz in Gnadensachen“, besuchte die ENA (École Nationale d’Administration) in Paris, war als Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund im Range eines Staatssekretärs Mitorganisator der Ausstellung „Die Römer an der Saar und Mosel“. Er war Mitarbeiter der FDP-Bundestagsfraktion, insbesondere war er in der FDP zuständig für die Koordinierung der FDP-Länderrunde, wobei er für Otto Graf Lambsdorff und als solcher für den Münzenhandel und die Sammler aktiv wurde.
Kulturgut- und Denkmalschutz waren ihm auch ein persönliches Anliegen, da er bei der Verwaltung und Erhalt des Besitzes seiner Familie, diesen auch ständig im Auge haben musste.
Ich habe in ihm einen persönlichen Freund verloren, der immer seine Liberalität bewahrt hat. Er ist am 26. August in Bonn gestorben, wo er auf dem herrlich gelegenen Rheinhöhenfriedhof seine letzte Ruhestätte fand.