10. November 2016 – Ein US-Gesetzesentwurf könnte Sammler und Museen schon bald kriminalisieren. Auf CoinsWeekly veröffentlichen wir einen ausführlichen Artikel dazu von Kate Fitz Gibbon. Hier haben wir die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs zusammengestellt:
- Bundesbehörden werden nahezu unbeschränkte Möglichkeiten erhalten, um Kulturgüter sicherzustellen und in Herkunftsländer auszuführen, auch wenn die Objekte sich seit Jahren in den USA befunden haben. Es genügt der Verdacht auf eine möglicherweise illegale Ausfuhr aus dem Herkunftsland.
- Angeblich soll das Gesetz sicherstellen, dass keine Objekte aus Syrien und Irak eingeführt werden, über die sich Terrororganisationen wie ISIS finanzieren. Dabei wird die Terrorfinanzierung durch Kulturgüter noch immer als Wahrheit angenommen.
- Jeder, der Kulturgüter aus Syrien oder Irak einführt, verkauft oder verschenkt, muss den Homeland Security informieren. Die Daten werden zentral in einer nationalen Datenbank erfasst.
- Bislang ist es strafbar, Kulturgüter zu besitzen, die anhand einer eindeutigen US-Gesetzgebung in ihr Herkunftsland gehören. Diese Regelung greift aber erst ab einem Objektwert von $5.000. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bereits bei einem Objektwert von $50 eine Strafverfolgung wegen Besitzes oder Verkaufs von gestohlenen Gütern erfolgt.
- Hier kommt auch eine Neudefinition von „gestohlen“ ins Spiel: Ob etwas gestohlen wurde, definieren ab sofort nicht mehr US-Gesetze, sondern die Exportgesetze des vermeintlichen Herkunftslandes. Bislang waren nur ausländische Kulturgutgesetze in den USA maßgeblich, nicht aber deren Exportbestimmungen.
- Auch „Kulturgut“ wird neu definiert – und zwar so umfassend, dass dies Kritikern zufolge nahezu alle antike, ethnografische oder Stammeskunst umfasst.
Sie finden den ausführlichen Artikel dazu von Kate Fitz Gibbon auf CoinsWeekly.