von Ivan Macquisten
mit freundlicher Genehmigung der IADAA
1. Dezember 2016 – Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass Opfer einer von Iran finanzierten Terrorattacke keinen Anspruch haben auf persische Altertümer anstelle einer Entschädigung dieses Landes.
Die acht Opfer haben die Museumssammlungen des Field Museum of Natural History und des Oriental Institute der Universität Chicago für sich beansprucht. Durch einen Verkauf hofften sie auf einen Erlös in Höhe der $17,5 Millionen, die ihnen ein Gericht zugesprochen hatte.
Aber das 7. Bundesberufungsgericht entschied, dass die Sammlungen nicht ausgehändigt werden. Von zweien der Sammlungen ist Iran nicht der Eigentümer, die dritte – im Eigentum Irans – wurde schon vor einiger Zeit zurückgegeben.
Eine vierte Sammlung, die Persepolis Collection, umfasst nach Angaben des Gerichts rund 30.000 Tontafeln und Fragmente und war dem Oriental Institute 1937 zur Erforschung, zum Übersetzen und Katalogisieren von Iran überlassen worden.
Heute ist sie im Besitz der Universität Chicago und nach dem Foreign Sovereign Immunities Act (FSIA) geschützt vor Zugriffen, da sie Eigentum eines ausländisches Staates ist, wie das Gericht betonte.
Das Gremium gestand zu, dass es auch Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel geben könne.
Ein Kläger, der eine gerichtlich zugesprochene Entschädigung durch einen anderen Staat durchsetzen möchte, kann Eigentum in Besitz nehmen, das „für kommerzielle Zwecke in den Vereinigten Staaten“ benutzt wird, wie Richterin Diane S. Sykes im Nahmen des Gremiums schrieb, und dabei Abschnitt 1610(a) des FSIA zitierte.
Allerdings schrieb Richterin Sykes, dass Iran die Objekte der Persepolis Collection nicht für kommerzielle Aktivitäten nutzt.
Der Artikel ist zuerst im IADAA-Newsletter erschienen.
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