15. Oktober 2009 – Am 21. September 2009 stand der 47jährige Installateur Sylvio Müller wegen Hehlerei in 711 Fällen vor Gericht. Schuld an dieser Anklage war sein der hessischen Polizei verdächtiges Hobby: Herr Müller reinigte in seiner Freizeit Münzen, die er über eBay gekauft hatte, und verkaufte einzelne Stücke gereinigt über eBay weiter. Da müsse mehr dahinterstecken, dachte die Polizei, führte ein Ermittlungsverfahren mit Haussuchung durch und beschlagnahmte alle Münzen und alle zur Reinigung notwendigen Utensilien.
Diese Polizeiaktion war der Auslöser für 347 Ermittlungsverfahren, die gegen Käufer eingeleitet wurden, die bei Herrn Müller Münzen gekauft hatten. Man scheute sich nicht trotz der geringen Werte, um die es ging, Haussuchungen zu beantragen und teilweise auch durchzuführen. Bei einzelnen Beschuldigten wurde gleich die ganze Münzsammlung sichergestellt. In den meisten Fällen kam es zu einem Vergleich: Die Beschuldigten verzichteten auf die Münzen gegen Einstellung des Verfahrens. Ein bayerischer Polizei-Hauptkommissar, der wegen Hehlerei beschuldigt wurde, weil er für seinen Sohn zehn römische Münzen im Wert von 6 Euro bei Herrn Müller gekauft hatte, verzichtete auf die Einstellung des Verfahrens, weil er keinen Vermerk in der Personalakte wollte. Und er bekam tatsächlich Recht. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde er von allen Beschuldigungen freigesprochen.
Das gleiche passierte nun auch im Prozeß gegen Sylvio Müller. Nach nicht einmal einer Stunde beantragte die Staatsanwaltschaft seinen Freispruch – ohne wenn und aber. Richterin Franzke formulierte laut Wetterauer Zeitung vom 22. September 2009 ihre Einschätzung des Falles folgendermaßen: „Sie können beruhigt weiter Ihrem Hobby nachgehen.“
Ob der Freigesprochene dazu noch Lust haben wird?
Uns Münzsammlern versichert dieses zweite Urteil noch einmal, es braucht in Deutschland keinen Herkunftsnachweis im Münzhandel – weder bei An- noch Verkauf. Auch wenn das manche Polizeistellen nicht wahrhaben möchten.
von Ursula Kampmann