Von Helmut Caspar
25. Juni 2015 – Die Tagung des Verbands der deutschen Münzenhändler in Glottertal, 12 Kilometer von Freiburg im Breisgau entfernt, vom 12. bis 14. Juni 2015 war ein voller Erfolg. Verbandspräsident Christoph Raab dankte gleich zu Beginn den an der Organisation beteiligten Münzhändlern aus Baden-Württemberg und insbesondere Susi Grün (Heidelberg) für das Engagement wunderbarer Musiker von der Freddi Wonder Combo und sowie von Interpreten von Volkstänzen, die man im Schwarzwald liebt. Verschönt mit regionaler Folklore, einer Wanderung durch die Weinberge und Vesper in prächtiger Stimmung sowie Fahrten im Rahmen des Damenprogramms in die malerische Umgebung, drehte sich die Beratung unter anderem um die Frage, wie der Verband Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung zum Thema Kulturgutschutz nehmen kann.
Jahrestagung des Verbands der deutschen Münzenhändler 2015 in angenehmer Atmosphäre. Foto: Helmut Caspar.
Der Osnabrücker Rechtsanwalt Florian Arensmann bot mit seinem Vortrag über Pläne zur Novellierung des Kulturgüterschutzes in der Bundesrepublik Deutschland eine gute Grundlage zur Diskussion über die Frage, wie der Verband der deutschen Münzenhändler durch gezielte Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit und das direkte Ansprechen von Parlamentariern und Regierungsmitgliedern dem Verfahren die passende Richtung geben kann. Es geht bei der Neufassung des Gesetzes um Ein- und Ausfuhrkontrolle, aber auch um Verjährungsfristen, Rückgabeansprüche und die Beachtung der Sorgfaltspflicht durch den Handel. Mit Hilfe des Gesetzes sollen Kunstwerke und archäologische Gegenstände vor illegaler Aus- und Einfuhr bewahrt werden. Doch liegen bei den Münzen und Medaillen die Dinge anders, waren sich die Tagungsteilnehmer einig. Hier gelte es, die Politik und weitere Beteiligten dafür zu sensibilisieren, dass serienmäßig hergestellte Münzen nichts mit jenen singulären Objekten von herausragendem künstlerischen und wissenschaftlichem Wert und nationaler Bedeutung zu tun haben, die vom Kulturgutschutzgesetz betroffen sind und für die es strenge Ein- und Ausfuhrregeln gibt sowie Pflichten zum Herkunftsnachweis gelten. Im Bereich der Numismatik sind nur wenige herausragende Sammlungen, aber auch Schatzfunde und nur selten Einzelstücke von herausragender wissenschaftlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung auf der Liste des nationalen Kulturgutes verzeichnet, weshalb ihre Ausfuhr einer besonderen Genehmigung bedarf. Die ganz große Masse der über Ländergrenzen gehandelten numismatischen Objekte aber erreichen kaum die Wertgrenze von etwa 20 000 Euro, und sie sind auch so „gewöhnlich“, dass sie nach Meinung des Münzhändlerverbands nicht unter das Kulturgutschutzgesetz fallen und fallen dürfen. In der überwiegenden Mehrheit der infrage kommenden Objekte kann zudem die Herkunft nicht erklärt werden, nötig wäre eine Generalamnestie für so genannte Altfälle.
Durch eine vom Verband angestrengte Feststellungsklage soll geklärt werden soll, ob es rechtmäßig ist oder nicht, den Handel mit historischen Geldscheinen mit Strafen zu bedrohen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht auf dem Standpunkt, dass der Kauf und Verkauf von konvertiblen Banknoten, etwa solchen der Bank deutscher Länder aus der Zeit von 1948 und solchen der USA, genehmigungspflichtig ist, und bedroht den Handel mit solchen historischen Noten unter Hinweis auf das Geldwäschegesetz mit Strafe und vielleicht sogar mit der Schließung des Geschäfts. Nach Meinung des Münzhändlerverbands sind historische Geldscheine nichts anderes als Sammelobjekte, die man mit überall eintauschbaren Sorten nicht in einen Topf werfen darf.
Foto: Helmut Caspar.
Der Verband will seine Öffentlichkeitsarbeit verbessern und lädt alle Münzhändler ein, sich an der Gestaltung seiner Internetseite zu beteiligen. Dort soll dann auch über den Fortgang der Bemühungen um die Ausgestaltung des Kulturgutschutzgesetzes sowie über das Verfahren im Zusammenhang mit historischen Geldscheinen, aber auch über relevante Neuigkeiten im Bereich der deutschen und internationalen Numismatik berichtet werden.
Im Namen der Numismatischen Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland dankte deren Sekretär Matthias Ohm dem Verband für vielfältige Unterstützung für Publikationen und die Förderung des numismatischen Nachwuchses etwa durch Gewährung von Reisestipendien. Diese Hilfen seien besonders wichtig angesichts des nicht verantwortbaren Abbaus von Numismatiker-Stellen an verschiedenen deutschen Universitäten. Ohm zufolge ist der von der Kommission initiierte Münzfundkatalog online gestellt, und demnächst wird der nach einem bedeutenden Münzforscher benannte Walter-Hävernick-Preis für eine Arbeit über antike Münzkunde verliehen.
Neu in den Verband aufgenommen wurde der Münzhändler Markus Mages von der Mages GmbH in Grünwald. Helmut Caspar beendet zum 31. Dezember 2015 aus Altersgründen seine 23-jährige Arbeit für die Geschäfts- und Pressestelle des Verbandes. Deren Aufgaben werden vom Vorstand neu organisiert. Caspar bleibt dem Verband weiter publizistisch und als Betreuer des Standes auf der World Money Fair verbunden. VddM-Präsident Christoph Raab dankte ihm für herzlich für seine Arbeit. Die nächste Verbandstagung findet vom 10. bis 12. Juni 2016 im statt, der Ort steht noch nicht fest.
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