16. September 2010 – Am 6. Mai 2010 hob das Verwaltungsgericht Gießen einen Sicherstellungsbescheid des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst auf, der die Münzsammlung von Alexander Krombach betraf. Gegen diesen war im Rahmen der Polizeiaktion gegen all diejenigen, die bei dem eBay-Kunden Sivio Müller gekauft hatten, ein Verfahren eröffnet und nach einigen Wochen wieder eingestellt worden.
Trotz einer mehrmaligen Aufforderung durch die Staatsanwaltschaft hatte Alexander Krombach nicht auf seine 821 Münzen verzichtet. Daraufhin erging eine Weisung des hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst wegen Gefahrenabwehrender Sicherstellung. Dagegen klagte der seines Besitzes Beraubte beim Verwaltungsgericht Gießen, das seiner Klage stattgab, den Bescheid des Hessischen Ministeriums aufhob und alle Kosten dem Beklagten (also dem Steuerzahler) auferlegte.
In letzter Minute hat man sich nun im Ministerium entschlossen, dies nicht hinzunehmen. Die Rechtsassessorin Andrea Magdalena Lang verfaßte (auf Kosten der Steuerzahler) einen neun Seiten langen Antrag auf Zulassung der Berufung.
Wollen wir hoffen, daß der Hessische Verwaltungsgerichtshof diesem Antrag nicht stattgibt, um endlich die Verfolgung von Münzsammlern auf Staatskosten zu beenden.
Sehen Sie dazu auch unsere folgenden Beiträge:
Münzensammeln in Hessen – Die Chronik des „Falls“ Alexander Krombach.
Was das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst nicht darf!