20. April 2017 – Anfang April 2017 erschien die fast 400 Seiten starke offizielle Handreichung zum neuen deutschen Kulturgutschutzgesetz. Sie enthält neben dem Gesetzestext und einer neuen Begründung, warum das Ministerium für Kultur und Medien dieses Gesetz für notwendig hielt (und in der die Terrorfinanzierung eine weit geringere Rolle spielt als in mündlichen Äußerungen der Staatsministerin Grütters gegenüber der Presse), die Erläuterungen, wie das Ministerium sein Gesetz verstanden haben will.
Außerdem liegt nun eine englische Übersetzung des Gesetzestextes vor. Die Handreichung wurde noch nicht in englische Sprache übersetzt.
Hier können Sie die Handreichung zum neuen Kulturgutschutzgesetz herunterladen.
Wenn Sie lieber einen Ausdruck haben möchten, können Sie den hier kostenfrei bestellen. Sie können übrigens beim Publikationsversand der Bundesregierung auch unter 030-18272-2721 anrufen, wenn Sie bestellen möchten.
Das Ministerium hat eine offizielle Seite zum Kulturgutschutz eingerichtet, die leider derzeit nur in deutscher Sprache zur Verfügung steht.
Die Übersetzung des Kulturgutschutzgesetzes der Bundesregierung ins Englische finden Sie hier. Die Handreichungen wurden noch nicht ins Englische übersetzt.
Einen Leitfaden zum neuen Kulturgutschutzgesetz des auf Kunst spezialisierten Münchner Rechtsanwalts Dr. Hannes Hartung können Sie hier herunterladen.