Offizielle Übergabe der in der Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ vereinten Unterschriften

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31. März 2016 – Am 4. November 2015 wurde der Kabinettsbeschluss zum Gesetzesentwurf des Kulturgüterschutzgesetzes gefasst. Am 18.12.2015 gab der Bundesrat dazu eine erste Einschätzung ab. Am 3. Februar 2016 erfolgte die Gegenäußerung der Bundesregierung, und am 18. Februar 2016 die erste Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag.

Diese erste Lesung, bei der es nur selten zu großen Diskussionen kommt, endet regelmäßig in der Überweisung des neuen Gesetzes an den zuständigen Fachausschuss. Er soll dem Bundestag eine faire Einschätzung abliefern. Im Falle des Kulturgüterschutzgesetzes ist der zuständige Ausschuss der Ausschuss für Kultur und Medien. Den Vorsitz dieses Ausschusses hat Siegmund Ehrmann von der SPD inne. Er hat bereits eine öffentliche Expertenanhörung angesetzt, die am 13. April 2016 von 14.00 bis 17.00 stattfinden soll.

Wer gerne selbst an dieser öffentlichen Anhörung teilnehmen möchte, kann dies tun. Er muss sich dafür im Sekretariat des Ausschusses für Kultur und Medien unter Tel. 030 / 227-37773 oder kulturausschuss@bundestag.de mit Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum anmelden.

Derzeit ist angestrebt, im Rahmen der Anhörung die offizielle Übergabe der 44.250 Überschriften durchzuführen, die wir für die Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ zusammengebracht haben. Zu diesem Zweck wird derzeit ein Buch mit allen Unterschriften erstellt. Ferner wird es die ersten, am schwersten gewichteten 100 Kommentare enthalten sowie andere Informationsmaterialien. Dieses Buch wird nicht nur an alle Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien geschickt, sondern auch an alle Bundestagsabgeordneten.

Sie können durch Ihre persönliche Anwesenheit am 13. April 2016 bei der Anhörung und bei der Übergabe der Petition die Sache der Sammler nachhaltig unterstützen. Für die öffentliche Anhörung bitten wir Sie, die Anmeldung selbst zu tätigen. Wenn Sie bei der Übergabe der Petition dabei sein möchten, bitten wir Sie, uns davon zu verständigen. Da wir im Moment noch keinen festen Zeitpunkt haben, würden wir Sie so bald wie möglich verständigen.

Sollten Sie nicht in Berlin sein können, gibt es die Möglichkeit, die Anhörung zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de am 13. April ab 18.00 zu verfolgen.

Zur Ausschreibung der Expertenanhörung kommen Sie hier.