Sachverständige in Fulda

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28. Juli 2011 – Fünf Teilnehmer kamen zu diesem Treffen: Guy Franquinet (IHK Heilbronn-Franken), Dr. Hubert Ruß (IHK München), Arne Kirsch (IHK Nord-Westfalen), Hans-Günter Schobner (IHK Wiesbaden), Dr. Reiner Thiel (IHK Saarbrücken) und Dr. Hans-Jürgen Ulonska (IHK Erfurt). Es war bereits das 4. Treffen. Diese Einrichtung hat die Kontakte unter den Teilnehmern stark verbessert.
Unter anderem wurden folgende Themen erörtert:

Das Erwähnen von Manipulationen an Münzen in Gutachten
Es ist grundsätzlich statthaft, Gutachten anzufertigen, in denen lediglich über „echt“ oder „falsch“ zu entscheiden ist. Sollten jedoch bei dem zu begutachtenden Objekt Mängel erkennbar sein, die den Sammler- oder Handelswert beeinträchtigen, ist im Gutachten unbedingt darauf hinzuweisen, daß andere, möglicherweise wertmindernde Umstände nicht Bestandteil der Begutachtung waren. Bei Münzen, die z. B. durch Versilberung oder Vergoldung ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren haben, muß ebenfalls ein entsprechender Hinweis im Gutachten eingefügt werden.

Fälschungen generell, insbesondere aktuelle Fälschungen aus China
Die Fälschungen werden immer „besser“ und infolgedessen  gefährlicher. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Sachverständiger wird daher künftig eine zunehmend größere Rolle spielen. Die Notwendigkeit, mit Hilfe neuer Untersuchungsmethoden Fälschungen zu erkennen, z. B. durch  die Einbindung von metallurgischen Instituten, wird weiter steigen. Der Sammler muß sich darauf verlassen können, daß das Wissen des Sachverständigen auf dem neuesten Stand ist.
Dabei ist jedoch zu beachten, daß sich die Untersuchungen der technischen Institute auf die zu ermittelnde metallische Zusammensetzung und Struktur des Prüflings beziehen sollen. Die Resultate der Materialprüfungen müssen von dem Sachverständigen im Gutachten berücksichtigt und angegeben werden. Für die Interpretation der Meßergebnisse und damit für die Entscheidung über „echt“ oder „falsch“ ist ausschließlich der Sachverständige mit seinem Gutachten verantwortlich.

Verkapselung von Münzen und Medaillen
Es wurde festgestellt, daß der Sachverständige Münzen in verkapselter Form – wie dies in den USA regelmäßig praktiziert wird – zur Untersuchung in jedem Fall aus der Verkapselung entnehmen muß. Der Sinn der Einkapselung bei fälschungsgefährdeten Münzen ist daher aus rechtlicher Sicht grundsätzlich in Frage gestellt. Bei dem Treffen der Sachverständigen wurde eine Reihe von Kapseln verschiedener Verkapselungsfirmen (sogenannte Slabs) herumgereicht, in denen sich Fälschungen oder Verfälschungen von deutschen Münzen befanden, die jedoch von den Verkapselungsfirmen als echt deklariert worden waren. Das ist alarmierend für die Sammler und den Münzhandel in Deutschland!

Die Sachverständigen konnten ein positives Resümee ihrer Zusammenkunft ziehen. Sie beschlossen, solche Treffen, an denen ausschließlich vereidigte Sachverständige teilnehmen können, auch zukünftig einmal im Jahr durchzuführen.