Sammlermünzen aus dem Vatikan – ein Fall für den Zoll?

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von numiscontrol

14. November 2013 – Wer sich für die Münzausgaben des Vatikanstaates interessiert und dort auch noch als Kunde registriert ist, kann sich glücklich schätzen. Er bekommt regelmäßig vom Amt für Philatelie und Numismatik (UFN) einen Bestellschein zugesandt und kann sich – hat er seine Bestellung bezahlt – auf numismatische Post aus dem Vatikan freuen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.
 
Seit vielen Jahren bin ich nun schon Kunde beim UFN im Vatikan. Meine dort getätigten Bestellungen werden über meine Kreditkarte abgewickelt und immer zuverlässig erfüllt. Zugegeben, oftmals kam es auch bei mir zu Lieferverzögerungen oder Problemen. Lange Zeit war es dem UFN nicht möglich, Zahlungen über Kreditkarte entgegenzunehmen. Dieses Problem ist aber seit einigen Monaten behoben, und alles funktioniert wieder. Heftige Kopfschmerzen verursachten dagegen die zahlreichen Konfrontationen mit der Deutschen Post, DHL und der deutschen Zollbehörde. Bekanntlich ist der Vatikanstaat kein Mitglied der EU und gilt nach dem Gesetz als „Drittland“, und damit fangen unter Umständen die Probleme so richtig an.

Schreiben Deutsche Post DHL.

Obwohl die Richtlinien der drei Stellen Deutsche Post, DHL und Zoll genau vorgegeben sind, kann man immer wieder neue und oftmals anscheinend völlig überzogene Entscheidungen erleben. Wer findet sich im Dschungel der vielen Vorschriften, Paragraphen, Ausnahmeregelungen und und und noch zurecht? Der Sammler jedenfalls nicht! Der Sammler erfreut sich am Hobby und findet dabei Entspannung, allerdings kann alles schnell in Stress umschlagen, wenn er, wie ich, statt seiner erwarteten längst bezahlten Bestellung einen Brief von der Deutschen Post bekommt.

Schreiben Deutsche Post DHL.

Die Deutsche Post/DHL hatte wegen fehlendem Zahlungsbeleg bzw. Rechnung die an mich adressierte Sendung nicht zur Verzollung beim Deutschen Zoll vorlegen können. In meinem Fall sollte es sich um ein „Einschreibepäckchen“ handeln.

Das UFN verschickt seine Sendungen meist als Einschreiben; dabei liegt die Rechnung nebst Lieferschein innen der Bestellung bei. Meine Sendung hatte also außen keine Rechnung, und man konnte daher den Inhalt nicht überprüfen. Mir sind bereits sehr viele Sendungen zugestellt worden, welche in solch einem Falle von der Deutschen Post geöffnet wurden, um sie dem Zoll zur Prüfung vorzulegen. Danach wird alles wieder mit einem entsprechenden Vermerk durch die Post verschlossen und dem Empfänger zugestellt. Sollte nach den Bestimmungen dabei eine Gebühr (Einfuhrumsatzsteuer oder Zolltarif) anfallen, wird diese vom Zusteller der Sendung kassiert. Die Sendung erhält dann noch den grünen Aufkleber „Zollamtlich abgefertigt“, und ab die Post zum Empfänger. In meinem Fall ging das anscheinend nicht.
Nun bekam auch ich zu spüren, was mir Sammlerkollegen seit geraumer Zeit immer wieder berichteten. Ich musste zum Zollamt, welches meiner Region zugeteilt war, um meine Sendung (Einschreibepäckchen) selbst abzuholen. Ich wohne am Rande von Berlin im Lande Brandenburg; mein zuständiges Zollamt befindet sich in Fürstenwalde, somit ca. 63 km entfernt. Also, an einem Nachmittag mit dem Auto zum Zollamt gefahren.
Auf einem riesigen Parkplatz am Rande der Stadt Fürstenwalde befand ich mich dem Navigationsgerät nach – mitten im Wald. Ein kleines Gebäude, umgeben von unzähligen LKWs aus Osteuropa, konnte aber doch noch mein Ziel sein, denn dorthin wies ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Zollamt“. Am Schalter legte ich dann meine Benachrichtigung einer netten Dame vor. Eine zweite Dame verließ das Büro, um meine Sendung zu holen. Nach kurzer Zeit kam sie wieder zurück und legte mir einen Briefumschlag der Größe A5 vor. Ich fragte nach meinem Einschreibepäckchen. Es konnte nicht geklärt werden, warum meine Briefsendung von der Deutschen Post als Einschreibepäckchen erkannt wurde. Die Nummer stimmte jedenfalls.

Mein Brief und kein Päckchen.

Nun fragte man mich nach der Rechnung und dem Zahlungsbeweis. Ich musste also hier beweisen, dass ich den Inhalt der Sendung bereits bezahlt hatte. Der Bestellschein vom UFN und meine darin enthaltenden Kreditkartendaten genügten dazu glücklicherweise. Nun durfte ich im Beisein der beiden Damen vom Zollamt meinen Brief öffnen. Es handelte sich um fünf „Stamp and Coincards“ aus dem Vatikan, die neben einer Briefmarke je eine 50-Cent-Münze von 2013 enthielten. Rechnung und Lieferschein lagen ebenfalls bei. Die Rechnung betrug 22,10 EUR inkl. Porto und Verpackung.
Nun fragte man mich, ob es sich bei den Münzen um rechtmäßige Zahlungsmittel handele, denn offensichtlich hatte man dort eine 50-Cent-Münze mit dem Portrait von Benedikt XVI. noch nie zu Gesicht bekommen. Ein dritter Kollege vom Zoll wurde hinzugezogen, welcher meine Angaben bestätigte. „Und so etwas sammeln Sie?“, waren seine Worte, als er mir eine Coincard zurückgab. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass sich die Münzen in einer Verpackung befinden, welche für Sammler hergestellt worden ist. Daher fallen 7% Einfuhrumsatzsteuer an, die von der Gesamtsumme der Bestellung inkl. Porto, also 22,10 EU, berechnet werden.
Ich durfte meinen Brief nun entgegennehmen, und die Dame begann ein Protokoll aufzusetzen, um die fällige Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln. Nun hatte ich Zeit, den Briefumschlag näher zu betrachten.

Aufkleber auf dem Brief.

Auf dem Umschlag befand sich ein großer rotgelber Aufkleber der Deutschen Post mit dem Hinweis: „Waren, die die Voraussetzungen der Artikel 9 und 10 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht erfüllen.“ und dem zusätzlichen Hinweis, dass diese Sendung keinesfalls dem Empfänger zuzustellen sei und nur einem Zollamt ausgeliefert werden dürfe.
Der Aufkleber mit dem Hinweis auf die Artikel 9 und 10 hatte vermutlich diese ganze Aktion verschuldet, und ich fragte mich sofort, wie denn die Post zu solch einer Annahme gekommen sei, wenn man die Sendung nicht geöffnet hatte und den Inhalt gar nicht kannte? Der Brief wurde erst durch mich geöffnet und trug noch die unversehrten originalen Verpackungsaufkleber vom UFN.
Nach 15 Minuten bekam ich das vierseitige Protokoll ausgehändigt. Ich hatte nun ein Aktenzeichen nach einer zollamtlichen Beschaffenheitsbeschau nebst ermittelten Kosten bekommen und quittierte dafür. Man hatte vom Gesamtwert der Sendung 22,10 EUR eine Einfuhrumsatzsteuer (EUST) von 1,55 EUR ermittelt. Da dieser Betrag von 1,55 EUR nach der Kleinbetragsregelung nicht erhoben wird, kam ich ohne eine Abgabenerhebung davon. Ich musste nichts zahlen und konnte mit meiner Sendung gehen. Ende gut, alles gut? Naja, so ganz ohne Kosten kam ich ja nun doch nicht aus dieser Nummer raus.

Ausschnitt aus dem vierseitigen Protokoll.

Ich war zum Zollamt gefahren, das waren 2 x 63 km, also 126 Kilometer mit dem PKW. Auf dem Zollamt verbrachte ich 35 Minuten, davon allein 15 Minuten Wartezeit für das Ausstellen des Protokolls.
Gott sei Dank waren nicht noch andere Leute dort, um ihre Sendungen abzuholen, sonst hätte sich die Wartezeit sicherlich noch erheblich vergrößert. Ich war in der Sache insgesamt 2 Stunden und 25 Minuten unterwegs. Demzufolge hätte ich mir die Coincards viel billiger bei einem Händler kaufen können!

Fazit: Zeit und Kosten für alle Beteiligten, denn unter dem Strich ist ja nun nicht einmal etwas Geld für den Staat abgefallen! Alles wegen eines Aufklebers, welcher sich als vollkommener Blödsinn herausgestellt hatte? Ich habe dann Zuhause noch versucht, den Wortlaut der Artikel 9 und 10 zu ermitteln. Ohne Erfolg! Beide genannten Artikel befassen sich mit einer ganz anderen Problematik. Noch später wurde mir bekannt, dass es sich bei den Artikeln 9 und 10 heute um die Artikel 23 und 24 handeln soll. Allerdings wieder ohne Erfolg! Welche Artikel sind nun gemeint und wie ist deren Inhalt? Keine Ahnung! Man fragt sich berechtigt: „Was ging hier vor?“. Bisher erhielt ich auf meine Nachfragen, egal wo, nur ein Schulterzucken.

Alle Bilder stammen vom Autor.