von Ursula Kampmann
13. November 2014 – Am 3. Oktober 2014 fielen in erster Instanz die Urteile in dem Prozess, der wegen der Zahlung von Bestechungsgelder gegen ehemalige Mitglieder des führenden Managements der OeBS (Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH) sowie der Münze Österreich angestrengt worden war. Nach 20 Verhandlungstagen entschied sich der Richter für sieben Schuld- und zwei Freisprüche. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vorausgegangen war ein ausführliches Geständnis des früheren Geschäftsführers der OeBS, Johannes Miller. Der stellte fest: „Es war für mich von Anfang an klar, dass in diesen Märkten Aufträge ohne Zahlungen an Entscheidungsträger nicht möglich sind.“ Er habe diesen Weg gewählt, weil es die einzige Möglichkeit war, das Unternehmen gewinnbringend zu führen.
Um sich Aufträge aus Aserbaidschan und Syrien zu sichern, hatte man 20 Prozent im Falle Aserbaidschans und 14 % im Falle Syriens mehr verrechnet, die an die lokalen Entscheidungsträger zurückflossen. Dies berichtete auch die ehemalige Vertriebschefin, deren Rolle bis zum Schluss umstritten blieb. Während ihr Verteidiger sie als kleines Rädchen im Getriebe darstellte, und hervorhob, dass sie das tat, was von oben verlangt wurde, stilisierten sie andere Verteidiger zur Initiantin und Akteurin, die ihre Chefs damit in der Hand hatte. Bis zum Schluss verriet sie nicht, an wen die 14 Millionen Euro geflossen waren. Dies veranlasste einen der Verteidiger zu folgender Spekulation: „Sie hatte die volle Kontrolle, vielleicht hat sie das Geld eingesteckt.“
Das Gericht sah das anders: „Hätte T. die 14 Millionen selbst eingesteckt, dann hätte sie die Staaten Aserbaidschan und Syrien betrogen, sich mit den Regimen dieser Staaten angelegt. Diese Variante ist für uns von vornherein ausgeschieden“, so Richter Georg Olschak.
Doch im Falle der Geständigen ließ er Milde walten, wie er überhaupt zumindest für das Management unter dem juristisch Möglichen blieb. Bis zu 10 Jahren Haft hatten den Angeklagten gedroht. Er begründete dies damit, dass die Führungsverantwortlichen der OeBS aus altruistischen Motiven gehandelt hatten, nämlich um Arbeitsplätze zu sichern. Johannes Miller und Michael Wolf sowie die Vertriebschefin kamen mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Untreue, Bestechung und Geldwäscherei davon. Zusätzlich müssen Miller und Wolf Geldstrafen in Höhe von je 800.000 Euro bezahlen, im Falle eines Ausbleibens der Zahlung drohen 8 Monate Freiheitsstrafe. Kurt Meyer sowie ein ehemaliger Manager der OeBS erhielten 30 Monate, davon 20 Monate bedingt, dazu Geldstrafen in Höhe von 80.000 Euro. Beide legten bereits im Gerichtssaal Berufung ein.
Die höchste Strafe erhielten die beiden Anwälte, über die die Bestechungszahlungen gelaufen waren. Sie hatten für ihre Hilfe 4 % der verschobenen Summe kassiert. Deshalb, so der Richter, hätten sie – im Gegensatz zu den OeBS-Managern allein aus Gewinnstreben gehandelt. Der erste wurde zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro sowie drei Jahren, davon zwei bedingt, verurteilt, der zwei zu 30 Monaten, davon 20 bedingt.
Freigesprochen wurde Wolfgang Duchatczek, Aufsichtsrat-Vorsitzender und ehemaliger Vizechef der Notenbank. Der Richter betonte, gegen ihn habe es nie direkte Beweise oder belastende Zeugenaussagen gegeben. Es reiche nicht zu behaupten, er hätte davon wissen müssen.
Die Verfahren gemäß Verbandsverantwortlichkeitsgesetz gegen die OeBS und die Münze Oesterreich war bereits vorher eingestellt worden, genauso wie die Verfahren gegen Ewald Nowotny, Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, und Peter Zöller, Direktor bei der Oesterreichischen Nationalbank.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier, hier und hier.
Die MünzenWoche berichtete bereits über den Prozess. Hier finden Sie mehr zur Anklage und zum Prozessbeginn.