Vom 14. bis 16. Juni 2019 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Verbandes der Deutschen Münzenhändler e.V. (VdDM e.V.) in Regensburg statt. Die Mitglieder bestätigten den bisherigen Vorstand anlässlich der turnusmäßigen Wahlen einstimmig unverändert im Amt.
Neue EU-Einfuhrverordnung
Vornehmliches Thema auf der Tagung waren die umfangreichen neuen gesetzlichen Regelungen. Der 2. Vorsitzende Ulrich Künker berichtete über die EU-Einfuhrverordnung für Kulturgüter, die ab Juli 2019 in Kraft tritt. Die wichtigsten Fakten: die Verordnung gilt nicht für Kulturgüter, die auf dem Gebiet der EU entstanden sind. Die Einfuhr archäologischer Kulturgüter ist genehmigungspflichtig, alle anderen Kulturgüter mit einem veranschlagten Wert von über € 18.000,- und einem Alter von mehr als 200 Jahren sind anmeldepflichtig.
Die EU-Geldwäsche-Richtlinie
Die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie muss bis zum 1. Januar 2020 im Bundesdeutschen Geldwäschegesetz (GwG) umgesetzt sein. Die wesentlichen Neuerungen: die sich aus der Richtlinie ergebenden Pflichten richten sich nach gehandelten Produkten. Für den Edelmetallhandel gilt für Transaktionen ab 2.000 Euro in bar eine Identifikationspflicht und Dokumentation. Dasselbe gilt für den Handel mit Kunst und Antiquitäten ab einer Transaktionssumme von 10.000 Euro, unabhängig von der Art der Bezahlung. Hinzu kommen für letztere eine obligatorische Risikoanalyse sowie Schulungen der Mitarbeiter.
Lockerungen beim Kulturgutschutzgesetz
Im Kulturgutschutzgesetz sind einige Lockerungen erfolgt. So unterliegt Anlagegold grundsätzlich nicht dem Gesetz. In Bezug auf die Einfuhrverbote kommt es auf die legale Ausfuhr aus dem Herkunftsstaat des betroffenen Kulturgutes an. Das Strafrecht greift nur bei konkretem Wissen über illegale Tatbestände bei der Ausfuhr oder unrechtmäßiger Grabung. Es sind also echte Mitwisserschaft erforderlich, um strafrechtlich belangt werden zu können. Allerdings reicht im Falle von Diebesgut auch die billigende Inkaufnahme. Zivilrechtliche Ansprüche von Käufern bleiben jedoch unverändert bestehen.
Neugründung: IG Deutscher Kunsthandel
Des Weiteren berichtete Ulrich Künker über die Gründung der IG Deutscher Kunsthandel. Neben dem VdDM e.V sind fünf weitere Verbände mit insgesamt ca. 1.000 Mitgliedern und einem Umsatz von 2 Milliarden Euro Gründungmitglieder. Zur Sprecherin wurde die Juristin Dr. Christina Berking ernannt, deren besonderer Schwerpunkt das Kunstrecht ist. Die Kosten für die Tätigkeit der IG Deutscher Kunsthandel im Jahr 2019 beliefen sich auf 6.000 Euro. Schwerpunktmäßig arbeitete die IG zwei Stellungnahmen zur Umsetzung der GW-Richtlinie sowie zu den von der Politik kolportierten Unwahrheiten in Bezug auf Kulturgutschutz und Terrorismusfinanzierung aus.
Neues von den Mitgliedern und Interna
Verbandsintern wurde dem nun ausgeschiedenen Mitglied Dr. Hubert Lanz für die jahrzehntelange Tätigkeit und langjährige erfolgreiche Präsidentschaft im VdDM e.V. gedankt. Auf Antrag von Stefan Sonntag (Stuttgart) wurde mehrheitlich beschlossen, Herrn Dr. Lanz zum Ehrenmitglied zu ernennen.
Mathias Paoletti, Trieste, wurde als korrespondierendes Mitglied aus Italien in den Verband aufgenommen.
Des Weiteren berichtete Stefan Sonntag über gefälschte Brakteaten aus dem Nachlass des Fälschers Theodor Schulz. Die Stücke sind nach Ankauf durch Herrn Sonntag jetzt dem Münzkabinett Berlin, Bode-Museum zum Studium durch Interessierte gespendet worden.
Zu guter Letzt streben der VdDM und der BdDM einen gemeinsamen Messeaufritt auf der World Money Fair 2020 in Berlin an, um die fruchtbare Zusammenarbeit des letzten Jahres auch nach außen darzustellen.
Die Mitgliederversammlung 2020 findet in Xanten statt.
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Verbandes der deutschen Münzenhändler e.V.
Die MünzenWoche berichtete bereits über die Gründung der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel.