Verbände wehren sich gegen Polemik im öffentlich-rechtlichen Fernsehen

[bsa_pro_ad_space id=4]

30. Oktober 2014 – Am 20. Oktober 2014 sendete die ARD unter dem Titel „Das geplünderte Erbe“ eine Dokumentation, die allen Regeln eines unparteiischen Journalismus Hohn spricht. Nun wehren sich die Verbände IADAA und der Deutsche Kunsthändlerverband in ihren Stellungnahmen.
Während die IADAA vor allem sachliche Fehler dokumentiert, zweifelt der Deutsche Kunsthändlerverband den Sachverstand der Hauptquelle des Berichts, Dr. Michael Müller-Karpe, an.

Hier die Presseerklärung der International Association of Dealers in Ancient Art:

IADAA fordert Unterscheidung zwischen legalem und illegalem Antikenhandel

Die International Association of Dealers in Ancient Art (IADAA) stellt in den letzten Monaten vermehrt fest, dass sogar seriöse Medien pauschal Vorwürfe gegen den Handel mit antiken Objekten erheben, ohne zwischen dem legalen und illegalen Handel zu unterscheiden. Die IADAA setzt sich seit mehr als 20 Jahren aktiv für einen verantwortungsvollen Umgang mit antiken Kunstwerken ein. So gehört es zu den Selbstverpflichtungen jedes Mitglieds der IADAA, „Objekte erst dann zu erwerben oder zu verkaufen, wenn nach bestem Wissen und Gewissen sichergestellt ist, dass die Objekte nicht aus Ausgrabungsstätten, von Denkmälern der Architektur, aus öffentlichen Institutionen oder dem privaten Eigentümer gestohlen wurden.“
Die IADAA empfindet es deshalb als eine Verunglimpfung für jeden seriösen Händler und Sammler, dass von Vertretern der Presse ohne Beweis suggeriert wird, der gesamte Kunstmarkt würde Objekte verkaufen, die aus Syrien oder dem Irak illegal exportiert wurden. Die Vereinigung wendet sich gegen eine einseitige Berichterstattung, die einerseits falsche Behauptungen unbesehen als Wahrheit übernimmt, während sie andererseits alle Aussagen von Händlern und Sammlern in Zweifel zieht.

Falsche Zahlen von offizieller Seite
In einem kürzlich gesendeten Fernsehbeitrag wurde das Bundeskriminalamt zitiert, dass der illegale Handel mit antiken Objekten von UNESCO, Interpol und dem United Nations Office of Drugs and Crimes auf 6 bis 8 Milliarden US-Dollar geschätzt wird.
Dass diese Zahlen aus der Luft gegriffen sind, zeigt eine von der IADAA kürzlich durchgeführte Studie. Danach beträgt der jährliche Umsatz aller europäischen und US-amerikanischen Auktionshäuser und Antikenhändler zusammengenommen im Jahr 2013 höchstens zwischen 150 und 200 Millionen Euro. Damit soll der illegale Handel 30 bis 40 Mal so umfangreich sein wie der legale Handel. Die IADAA zweifelt deshalb die von offizieller Seite geschätzten 6 bis 8 Milliarden US-Dollar an. Der Verband geht davon aus, dass diese völlig überhöhte Zahl willkürlich geschätzt wurde, um Politiker und Journalisten zu beeindrucken.

Die Gesetzeslage
Auch wenn das Gegenteil behauptet wird, gibt es eine gesetzliche Grundlage, die den Handel mit kürzlich ausgeführtem syrischem und irakischem Kulturgut verbietet. So wurde zum Schutz des syrischen Kulturguts am 13. Dezember 2013 unter der Nummer 1332/2013 eine EU-Verordnung erlassen, die den Handel mit syrischem Kulturgut in ganz Europa untersagt, das nach dem 9. Mai 2011 aus Syrien exportiert wurde. Auch irakisches Kulturgut unterliegt schon lange diesem besonderem Schutz, der bereits am 7. Juli 2003 in der EU-Verordnung Nr. 1210/2003 ausgesprochen wurde.
Davon unberührt sind die Hunderttausende von Objekten – auch aus dem Nahen Osten, die sich seit vielen Jahrzehnten legal in Europa befinden. Seit dem 18. Jahrhundert wurden kleine und große Sammlungen von antiken Kunstwerken angelegt, an denen sich seit Jahrhunderten Menschen erfreuen. Mit diesen Gegenständen ist der Handel selbstverständlich nach wie vor völlig legal.
Ein Objekt allein wegen dessen ursprünglicher Herkunft aus dem Nahen Osten als Produkt einer Raubgrabung zu diskriminieren, zeugt von Ignoranz oder wissenschaftlicher Unverantwortlichkeit.
Der IADAA ist trotz zahlreicher reißerischer Berichte in der Presse aktuell kein Fall bekannt, in dem nachweislich ein durch die Hände von ISIS gegangenes Objekt in Deutschland verkauft wurde. Die von der Presse zitierten Fälle stammen anscheinend aus einer Zeit, in der der IS noch nicht die Macht besaß, Plünderungen zu kontrollieren.

Der politische Hintergrund
Grund für die konzertierte Medienkampagne, die eine in den Medien präsente terroristische Gruppe mit dem legalen Kunsthandel in Verbindung bringen will, ist die von der Bundesregierung beratene Novellierung der Kulturgüterschutzgesetzgebung. Durch eine einseitige und verfälschende Berichterstattung soll Druck auf Abgeordnete ausgeübt werden, ein international beispielhaftes Gesetz so zu verschärfen, dass weder ein legaler Kunsthandel noch ein legales Sammeln in Deutschland mehr möglich sein wird.
Doch leider wird auch das strengste deutsche Gesetz keinen einzigen Fanatiker davon abhalten, in seiner Heimat das kulturelle Erbe der Menschheit zu zerstören.

Hier die Presseerklärung des Deutschen Kunsthändlerverbands:

Deutscher Kunsthändlerverband weist Anschuldigungen zurück

Der deutsche Kunsthandel hat mit Empörung die Sendung „Das geplünderte Erbe –Terrorfinanzierung durch deutsche Auktionshäuser“ (in der ARD am 20.10.2014 um 22:45 Uhr) zur Kenntnis genommen. Die Sendung erfüllt den Tatbestand der „üblen Nachrede“, wenn in generalisierender Form von „deutsche Auktionshäuser“ gesprochen wird. Es wird in keiner Weise der Beweis erbracht, dass die gezeigten Gegenstände aus Raubgrabungen oder anderen illegalen Machenschaften stammen.

Spiritus rector der Sendung ist der berüchtigte „Kriminalarchäologe“ Müller-Karpe, der fanatische Feldzüge gegen den deutschen Kunsthandel führt, was ihm in einem seiner zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen die Beurteilung eines Richters einbrachte, sein Handeln sei „grob und evident rechtswidrig“, es stelle sich bei ihm „die Frage der Dienstfähigkeit“ und seine Vorgehensweise sei „in der Nähe geistiger Verwirrtheit“. (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil 5K1082/10.F vom 2. 7. 2010). Es ist höchst problematisch, dass eine Institution des Öffentlichen Rechts sich von so einer fragwürdigen Person zu einer in der Tendenz reißerischen Sendung voller durch nichts bewiesener Behauptungen verleiten lässt.

Eine maßlose Übertreibung sind die Zahlen zum Umfang des behaupteten illegalen Kunsthandels. Die Zahlen, die von den kunsthandelsfeindlichen Agitatoren zwecks Aufbauschung des Problems genannt werden, haben sich über drei zu sechs und nun zu acht Milliarden in dieser Sendung erhöht. Dafür gibt es nicht die geringsten Beweise. Gleiches gilt für die Behauptung, der illegale Kunsthandel stehe nach. Wie es überhaupt verwundert, dass sich eine so hoch angesehene Ministerin und erfahrene Politikerin von Müller-Karpe und seinen kunsthandelsfeindlichen Helfern vor den Karren spannen lässt.
Rauschgifthandel und Waffenhandel an dritter Stelle. Solche durch nichts belegten Behauptungen werden nicht dadurch wahrer, dass sie von der Ministerin für Kultur, Frau Grütters, wiederholt werden
Die Sendung ist gekennzeichnet durch eine pauschalisierende Argumentation, die verkennt, dass der deutsche Kunsthandel in Beachtung seines Verhaltenskodexes und im eigenen Interesse an sauberem und problemfreiem Handel den Kontakt zu illegalen Quellen meidet.
Das zweifellos bestehende Problem der illegalen Grabungen im Orient kann nicht durch schärfere Gesetze in Deutschland gelöst werden. Das Umsetzungsgesetz der Unesco-Konvention von 2007 hat den Behörden ausreichend Mittel an die Hand gegeben, den illegalen Handel zu verhindern. Schärfere Gesetze bedeuten mehr Bürokratie. Damit verhindert man keine Raubgrabungen sondern gefährdet die Existenz des deutschen Kunsthandels!

Mehr Informationen zur IADAA finden Sie auf der Verbandsseite.

Näher zum Kunständlerverband Deutschland informiert dessen Webseite.