von Ursula Kampmann
31. August 2017 – Am 23. August 2017 berichtete die BBC, dass das jüngste Opfer der türkischen Gesetzgebung zum Schutz antiker Objekte ein Brite aus Southwick, West Sussex ist. Dem 52jährigen Krankenwagenfahrer, der sich derzeit in Milas in Untersuchungshaft befinden soll, drohen bis zu drei Jahre Gefängnis wegen Schmuggels von historischen Artefakten.
Badevergnügen vor Turgutreis Beach – Aber bitte beim Tauchen nichts berühren! Foto: Tomas Petrik. CC BY-SA 3.0.
Auslöser der Gefangennahme sind zwölf – nach anderen Quellen 13 – Münzen. Wie diese in den Besitz des Briten gekommen sind, darüber gibt es unterschiedliche Angaben. Der Guardian schreibt, Robyns selbst habe sie beim Schnorcheln im Meer vor Turgutreis Beach gefunden. Die BBC sagt, es seien seine beiden Söhne gewesen. Wie auch immer. Statt sie einfach liegenzulassen, nahmen sie diese als Andenken mit. Der Vater packte sie in seinen Koffer und wurde beim Security-Check am Flughafen Bodrum deswegen aufgehalten und sofort festgenommen.
Um was für Münzen es sich handelt, wurde nicht mitgeteilt.
Hier kommen Sie zum sehr kurzen Artikel der BBC und hier zum etwas längeren des Guardian.
Natürlich hat sich auch die Sun dieser Geschichte angenommen.
Toby Robyns ist nicht der erste, der wegen historisch völlig gleichgültiger Objekte in ein türkisches Gefängnis wandert. Ein Schweizer Polizeikommandant wurde 2013 nach einer langen Untersuchungshaft zu einem Jahr und 15 Tage Gefängnis auf Bewährung verurteilt, weil er ein etwa zwanzig Zentimeter großes Stückchen Marmor in seinem Gepäck mitgenommen hatte. Er durfte trotz rechtskräftiger Verurteilung in der Schweiz seinen Posten als Kommandant der Walliser Kantonspolizei behalten.
Zwei US-Amerikaner, die ebenfalls 2013 ein paar alte Münzen im Wert einiger Dollar „schmuggeln“ wollten, kehrten mit zwei Wochen Verspätung aus dem Urlaub zurück, nach Aussage der amerikanischen Behörden „geradezu in Lichtgeschwindigkeit“.
Ihre Geschichte erzählt ein privater Coin Blog.
Unter „Besondere strafrechtliche Vorschriften“, warnt das deutsche Auswärtige Amt seit Jahren folgendermaßen:
Ebenfalls hart geahndet (Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren) wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z. Zt. ca. 9.000,- €) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff “Antiquitäten” weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.
Anscheinend hat sich das noch nicht unter allen Touristen herumgesprochen.