18. März 2010 – Bereits vor einiger Zeit berichtete die MünzenWoche über das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden. Dort bietet unter anderem der deutsche Zoll beschlagnahmte und sichergestellte Güter an, um sie der Verwertung zu Gunsten der Staatskasse zuzuführen.
Ein Angebot des virtuellen Auktionshauses von Bund, Länder und Gemeinden.
Schon damals fragten wir uns natürlich, was nun geschehen würde, wenn durch irgendwelche merkwürdigen Verstrickungen antike Münzen beim Zoll verwertet werden müßten. Ob dann der Zoll ebenfalls die komplizierte Prozedur auf sich nehmen würde, ein so genanntes „Zertifikat“ einzuholen, um sicher zu gehen, kein „wertvolles Kulturgut“ zu verscherbeln.
Nun wissen wir es: Er tut es nicht. Die Verwertungsstelle des Hauptzollamts Rosenheim, die neun konstantinische Kleinbronzen in Auktion 184229 / Charge: M-1137-2004-sch-1 anbietet, gibt keinerlei Hinweise, aus welcher Quelle die Stücke stammen.
Nun, geben wir es zu, höchstens archäologische Hardliner oder die hessische Polizei würden die neun Münzen, deren Marktwert wohl insgesamt bei 5 Euro liegt, als „wertvolles Kulturgut“ bezeichnen. Aber wegen genau solcher Münzen – diesmal allerdings nicht beim Zoll, sondern beim privaten Anbieter eBay gekauft – wurden in Deutschland schon Prozesse geführt.