5. November 2015 – Das Bundeskabinett hat am 4. November 2015 dem von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts zugestimmt.
Das deutsche Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass zunächst der Bundesrat sechs Wochen Zeit hat, eine Stellungnahme abzugeben. Danach wird der Gesetzentwurf an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, der den Text als Drucksache an alle Bundestagsabgeordneten verteilt.
In der Vollversammlung des Bundestages kommt es üblicherweise zu drei Lesungen eines Gesetzentwurfs. Während der ersten Lesung kann der Ältestenrat bei umstrittenen Texten einen oder mehrere Fachausschüsse bestimmen. Diese Ausschüsse erarbeiten Änderungen am Gesetzentwurf, damit der Text mehrheitsfähig wird. Erst nach der dritten Lesung im Plenum kommt es zur Abstimmung. Das bedeutet, dass der Kampf um einen veränderten Gesetzestext noch nicht vorbei ist!
Den aktuellen Gesetzentwurf finden Sie hier.
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Der Münchner Rechtsanwalt Joachim Walser hat vor kurzem eine ausführliche Stellungnahme zu dem Referentenentwurf verfasst. Sie können den Text hier lesen.
Auch die DNG bezog öffentlich Stellung genauso wie die Numismatische Kommission der Länder.