EU-Kulturgutrichtlinien gelten nicht in Großbritannien

Die Tower Bridge überquert im Herzen von London die Themse. Foto: Diego Delso / CC BY-SA 4.0
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Der britische Kunstmarkt hat Großbritanniens EU-Austritt am 1. Januar 2021 lange als große Gefahr gesehen, der mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Zwar unterliegen Kunstobjekte meist nicht besonders hohen Zöllen, aber Importbeschränkungen werden den Zugang zu Kunstmessen und dem europäischen Markt erschweren. Wer Kunstobjekte aus Großbritannien in die EU einführt, braucht für die Zolldokumente ein Economic Operator Registration Identification (EORI), Transporteure, die mit Ein- und Ausfuhr in die und aus der EU vertraut sind, die Berechnung der Umsatzsteuer wird komplizierter …

Unter einem Aspekt ist die Kontinuität größer: Großbritannien wird die neue EU-Verordnung zur Einfuhr von Kulturgütern nicht anwenden. Sie ist für den Kunstmarkt zu einer großen Belastung geworden, weil sie den Import von Objekten, die älter als 250 Jahre sind, Bedingungen unterwerfen will, die allgemein als kaum erfüllbar gelten, da die geforderte Dokumentation nur in seltenen Ausnahmefällen existiert. Schließlich war früher keine Exportlizenz nötig und selbst Herkunftsländer wie Ägypten, wo der Export von Kunstwerken bis in die 1980er Jahre völlig legal war, haben die Ausfuhr von Objekten damals nicht so lückenlos dokumentiert, wie das die neue Verordnung erwartet.

Ob Großbritannien seine Gesetzgebung zu einem späteren Zeitpunkt der europäischen anpasst, ist völlig offen. Vorerst ist das ein Vorteil für britische Händler.

Zahlreiche Verbände hatten sich gegen die neuen Richtlinien gestemmt, so z.B. die International League of Antiquarian Booksellers (ILAB), CINOA, die International Confederation of Art and Antique Dealers’ Associations, die International Association of Dealers in Ancient Art (IADAA), die britische Antiquities Dealers Association (ADA), die British Art Market Federation (BAMF) und andere.

Daniel Dalton, früherer Abgeordneter des Europäischen Parlaments, war einer der wenigen auf diesem Gebiet gut informierten Abgeordneten. In einem Interview, das er im Dezember 2020 Ivan Macquisten gab, erklärte er deutlich, dass das Vereinigte Königreich nicht plane, eine ähnliche Regulierung einzuführen. Dies bestätigte Anthony Browne von der British Art Market Federation im Januar.

Britische Gesetze zu Kulturgütern

Großbritannien hat selbst verschiedene Gesetze, die die Einfuhr von Kulturgütern regeln. So darf laut Dealing in Cultural Objects (Offences) Act von 2003 nichts importiert werden, was illegal ausgegraben oder von einem Monument entfernt wurde. Der Cultural Property Armed Conflicts Act 2017 („CPACA 2017“) definiert die Verpflichtungen Großbritanniens, die sich aus der Haager Konvention von 1954 ergeben.

Gesetz zur Geldwäsche auch ein Thema für britische Händler

Ivan Macquisten hat darauf hingewiesen, dass britische Händler dennoch nicht einfach die europäische Gesetzgebung ignorieren können, wenn sie weiterhin mit Kunden und Unternehmen in der EU handeln möchten. Eine weitere Herausforderung könnte ein neues Geldwäschegesetz werden.

Zwar regelt ein Gesetz in Großbritannien, welche Informationen Kunst- und Antiquitätenhändler sammeln müssen, um Bargeldzahlungen ab 10.000 Euro rückverfolgen zu können. Aber das Gesetz definiert nicht, was eine Antiquität überhaupt ist und wer zu Auskünften verpflichtet ist.

Der Shrewsbury-Hort, The Portable Antiquities Scheme, Harriet Louth, 2011-05-31, 18 radiati und 9.297 nummi, alle geprägt zwischen 307 und 335. Foto: Portable Antiquities Scheme / CC BY 2.0

Großbritannien will „Schatzfund“ neu definieren

Großbritannien hat am 4. Dezember 2020 bekanntgegeben, dass es neu definieren möchte, was als „Schatzfund“ verstanden wird. Bislang sind dies Objekte, die über 300 Jahre alt und aus Gold und Silber gefertigt sind oder zusammen mit Objekten aus Edelmetall gefunden wurden.

Wer solche Dinge findet, muss seinen Fund bei den Behörden melden, es beginnt eine klar definierte Prozedur. Manche Objekte von nationalem Interesse sind allerdings weiterhin in Privateigentum. Einen solchen Fall zitiert die Ankündigung der Regierung auch eigens in der Begründung. Es soll nun eine neue Definition von „Schatzfund“ erarbeitet werden mit entsprechenden Auswirkungen auf die bisherige Praxis und Rechtslage.

 

Die ausführlichere Originalfassung dieses Artikel erschien auf der Website von Cultural Property News (mit zahlreichen Anmerkungen und weiteren Literaturhinweisen).

Hier finden Sie das komplette Dokument „Consultation outcome: Revising the definition of treasure in the Treasure Act 1996 and revising the related Codes of Practice – Government response to public consultation“.

Wir berichteten 2019 über die neue EU-Einfuhrverordnung für Kulturgüter.