Verankert Österreich Bargeldzahlung in der Verfassung?

Mit ihrer Unterschrift können Österreicherinnen und Österreicher gegen eine Obergrenze für Bargeldzahlungen in ihrem Land vorgehen. Foto: Steve Buissinne via Pixabay.
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Wird in Österreich ein uneingeschränkter Bargeldzahlungsverkehr in der Verfassung verankert? Das fordert ein Volksbegehren. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, vom 19. bis 26. September 2022 darüber abzustimmen.

Österreichs Bundesminister für Inneres hat am 15. Juli 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“ stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

  • Stichtag: 16. August 2022
  • Beginn des Eintragungszeitraumes: 19. September 2022
  • Ende des Eintragungszeitraumes: 26. September 2022

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: „Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.“

 

Falls Sie abstimmen oder sich erst noch informieren möchten, können Sie das auf der Seite Bundesministeriums für Inneres tun.

Lesen Sie hier ein Interview, das erklärt, warum physisches Bargeld unersetzlich ist.

Die Grundaussagen des Interviews decken sich mit einer wissenschaftlichen Studie zu Bargeld.

Weitere gute Gründe für Bargeld und anderes Infomaterial hat die Münze Österreich zusammengestellt.